Der Marstall sollte nicht ohne Grund gemeinsam mit dem Lindenau-Museum saniert und entwickelt werden“, erklärt Dirk Schwerd, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion pro Altenburg. „Die exponierte Lage auf dem Schlossberg sowie der städtebauliche und kulturhistorische Zusammenhang von Schloss, Teehaus, Marstall und Lindenau-Museum waren zentrale Bestandteile des ursprünglichen Gesamtkonzeptes.“
Umso unverständlicher sei es, dass nun öffentlich der Eindruck erweckt werde, der Marstall solle dauerhaft ein sogenannter „Lost Place“ bleiben. „Das widerspricht nicht nur dem Geist der ursprünglichen Planungen, sondern auch den vertraglich vereinbarten Sanierungs- und Nutzungsvorgaben, auf deren Grundlage die Stadt Altenburg den Marstall an den Landkreis veräußert hat“, so Schwerd weiter.
Besonders kritisch sieht die Fraktion das Vorgehen des Museumsdirektors im Umgang mit dem Stadtrat. Bereits vor Weihnachten sei Dr. Krischke im Stadtrat konkret gefragt worden, welche Nutzung für den Marstall vorgesehen sei. „Damals wurde ausweichend geantwortet – um dann wenige Tage später in der Zeitung eine klare Festlegung zu verkünden. Dieses Vorgehen ist gegenüber dem Stadtrat nicht akzeptabel“, betont Schwerd.
Die Fraktion pro Altenburg sieht hier nicht nur ein kommunikatives Problem, sondern einen grundsätzlichen Bruch mit dem Schlossberg-Gesamtkonzept, das auch Grundlage für Förderentscheidungen und politische Beschlüsse gewesen sei. Ein dauerhaft ungenutzter Marstall sei kulturpolitisch, städtebaulich und touristisch ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Die Fraktion hat daher eine schriftliche Anfrage an Oberbürgermeister André Neumann gestellt und fordert eine öffentliche Beantwortung in der nächsten Stadtratssitzung. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der Sanierungsauflagen, mögliche Rückforderungsansprüche in Höhe von bis zu 800.000 Euro sowie um konkrete Vorschläge zur zukünftigen Nutzung des Marstalls.
„Der Schlossberg darf nicht Stück für Stück aus dem Blick verloren werden“, so Schwerd abschließend. „Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss sich auch an gemeinsam beschlossene Konzepte halten.“
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