Kotteritz: 19-Jähriger mit 1,7 Promille am Steuer – Führerschein sichergestellt - Polizeibericht, 16.08.2026 - ABG-Net.de
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Kotteritz: 19-Jähriger mit 1,7 Promille am Steuer – Führerschein sichergestellt - Polizeibericht, 16.08.2026 | Thüringer Polizei / Landespolizeiinspektion Gera

Thüringer Polizei / Landespolizeiinspektion Gera (Foto: Bild wurde mit KI generiert und dient lediglich zur Veranschaulichung.)

Kotteritz: 19-Jähriger mit 1,7 Promille am Steuer – Führerschein sichergestellt - Polizeibericht, 16.08.2026

Polizeiberichte
17.08.2026, 14:06 Uhr
Von: Landespolizeiinspektion Gera | Presseportal
In Kotteritz wurde in den Morgenstunden ein Audi-Fahrer mit Verdacht auf Trunkenheit kontrolliert. Der 19-Jährige hatte 1,7 Promille, der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet.

Kotteritz - In den Morgenstunden am Sonntag wurde die Polizei in Altenburg über einen möglicherweise betrunkenen Autofahrer informiert. Wie mitgeteilt wurde, handelte es sich um den Fahrer eines Pkw Audi, der zuvor bei einer privaten Feier Alkohol konsumiert haben soll und anschließend trotzdem ans Steuer gegangen sei.

Der Audifahrer war offenbar aufgefallen, als er andere Gäste der Party nach Hause fahren wollte. Da bei den Beteiligten Zweifel an seiner Fahrereignung aufkamen, verließen die Gäste das Fahrzeug zunächst wieder. Dennoch fuhr der Mann anschließend noch eine Zeit lang vor ihnen her und zeigte dabei deutliche Fahrunsicherheiten.

Das Fahrzeug konnte daraufhin durch die eingesetzten Polizeikräfte noch in der Ortslage Kotteritz in der Altenburger Straße angehalten werden. Trotz eines Versuchs, über seine Fahrereigenschaft hinwegzutäuschen, konnte dem 19-jährigen deutschen Fahranfänger sein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Fahrer einen Wert von 1,7 Promille. Daraufhin wurde der Führerschein sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet.

Der Audifahrer gab zudem an, dass ein ebenfalls anwesender Fahrzeuginsasse über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt habe und das Fahrzeug deshalb nicht er, sondern der Mitfahrer gefahren sei. Als Begründung führte der junge Mann eine eingeschränkte Versicherungspolice für das Fahrzeug an.
 

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