Das Landratsamt Altenburger Land und die Stadt Meuselwitz informieren darüber, dass in der vergangenen Woche ein Auflagenbescheid zur Erweiterung der Messarbeiten an die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) versandt wurde.
Der Bescheid enthält insbesondere folgende Auflagen für die LMBV im Zusammenhang mit dem Brand am Kohletrübebecken I Rusendorf (KTB I):
Laut Mitteilung reagierte die LMBV auch auf Bürgeranfragen. Es seien zahlreiche Meldungen zu Geruchsbelästigungen vom vergangenen Wochenende eingegangen, die sehr ernst genommen würden. Ziel sei es, sämtliche mögliche Maßnahmen zur Eindämmung des Brandes mit dem Fokus auf die Brandbeseitigung zu ergreifen und damit Rauch- sowie Geruchsbelästigungen für Anwohner zu beenden.
Das Landratsamt und die Stadt Meuselwitz erklären weiter, dass die Behörden auf Grundlage eines von der Stadt Meuselwitz am 7. August 2026 erlassenen Bescheides den Vollzug des Thüringer Gesetzes über Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) umsetzen. Damit sei es möglich, konkrete Messungen gesundheitsgefährdender Parameter vorzunehmen, um bei einer Gesundheitsgefährdung umgehend reagieren zu können.
Es sei angeordnet worden, dass unverzüglich von einem zugelassenen Sachverständigen ein Mess-Plan für die Messung von Rauchgas-Emissionen für 25 mögliche Parameter erstellt wird.
Die Umsetzung werde schnellstmöglich angegangen. Derzeit werde ein zugelassener Sachverständiger ermittelt. Parallel würden geeignete Unternehmen und Labore gesucht und beauftragt, die valide Messungen der notwendigen Parameter durchführen können.
Sobald Messergebnisse vorliegen, würden diese veröffentlicht. Zudem sollen laufend weitere, aktualisierte Informationen zur bestehenden Situation bereitgestellt werden.
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