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Finanzministerin Heike Taubert wirbt für einfachELSTER | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Finanzministerin Heike Taubert wirbt für einfachELSTER

Pressemitteilungen
14.11.2022, 10:40 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Die elektronische Steuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. 1.400 Thüringerinnen und Thüringer nutzen den Service bereits.

Mit einfachELSTER bietet die Steuerverwaltung seit April 2022 einen Service zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre an.

Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung spart Zeit und Papier. Die Einkommensteuererklärung kann bequem online erstellt werden. Der Steuerpflichtige wird dabei Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders leicht. „Personen im Ruhestand, die keine Berührungsängste mit dem Internet und der passenden Hardware haben, können ihre Einkommensteuererklärung mit dem Verfahren einfachELSTER sehr viel einfacher erstellen“, so Finanzministerin Heike Taubert.

Aber auch für diejenigen, die mit der digitalen Technik und dem Internet nicht so vertraut sind, ist einfachELSTER eine gute Alternative.

Bis zum 31. Oktober 2022 haben 1.403 Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre im Freistaat von einfachELSTER Gebrauch gemacht und ihre Einkommensteuererklärung auf diesem Weg an die Finanzverwaltung übermittelt.

Finanzministerin Heike Taubert wirbt weiter für die Nutzung der Onlineanwendung einfachELSTER durch die Ruheständler. „Der entscheidende Vorteil ist, dass elektronische Bescheinigungen, zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, dem Finanzamt bereits vorliegen und automatisch berücksichtigt werden“, so Taubert. Die Höhe der Bruttorente, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die Rentenanpassungsbeträge müssen nicht mehr manuell ermittelt und eingetragen werden.
 

Wie funktioniert einfachELSTER?

Steuerpflichtige melden sich unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum an. Nach wenigen Tagen wird dann per Post eine Zugangsnummer zugestellt und die Erstellung der Einkommensteuererklärung kann direkt beginnen.

Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2021 verpflichtet, wenn ihre jährlichen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Für 2021 beträgt dieser 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 endete für Steuerpflichtige, die nicht steuerlich vertreten sind, bereits mit Ablauf des 31. Oktober 2022.

Die Steuererklärungsfrist für das Jahr 2022 endet am 30. September 2023. Ruheständler können die Erklärung für 2022 aber frühestens ab März 2023 bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. 

So einfach geht Einkommensteuererklärung heute –  www.einfach.elster.de.

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