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Im Freistaat fehlen noch über eine halbe Million Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Im Freistaat fehlen noch über eine halbe Million Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer

Pressemitteilungen
06.12.2022, 14:18 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
ein großer Anteil betrifft nicht bebaute Grundstücke

Die Feststellungserklärung für das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder das gemischt genutzte Grundstück haben viele Erklärungspflichtige im Freistaat bereits abgegeben. Erklärungen für unbebaute Grundstücke bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen allerdings nur schleppend in den Finanzämtern im Freistaat an.

„Zu jeder wirtschaftlichen Einheit in Thüringen muss auch eine Feststellungserklärung abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Egal, ob es sich um eine Streuobstwiese hinter dem Garten, eine verpachtete Wiese im Ort oder das Wochenendhäuschen auf einem Erholungsgrundstück handelt; eine Erklärung ist in allen Fällen abzugeben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen den Vermögensarten „Grundvermögen“ und „Vermögen der Land- und Forstwirtschaft“. Dahinter stehen die beiden Grundsteuerarten A (=agrarisch) und B (=baulich). Jedes Grundstück muss zwingend einer der beiden Vermögensarten zugeordnet werden.

Für Grundstücke in der Kategorie „Grundvermögen“ ist neben dem Hauptvordruck die Anlage „Grundstück“ auszufüllen. Für Agrarflächen ist stattdessen die Anlage „Land- und Forstwirtschaft“ zu verwenden. 

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Agrarflächen nicht nur im Eigentum von Landwirtschaftsbetrieben, sondern oftmals auch als Teilflächen im Eigentum natürlicher Personen oder von Gebietskörperschaften stehen und mitunter verpachtet werden. „Diese Flächen sind als ´Betrieb der Land- und Forstwirtschaft´ zu erklären“, sagt Taubert. Erklärungspflichtig ist nach neuem Recht immer der Eigentümer des Grund und Bodens, unabhängig davon, ob dieser die Flächen selbst land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet oder verpachtet.

Die Finanzministerin rät allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Freistaat ihre Feststellungserklärungen so zeitnah wie möglich bei den zuständigen Finanzämtern einzureichen: „Wer noch vor den Weihnachtsfeiertagen die Grundsteuererklärung abgibt, schleppt diese Pflicht nicht mit ins neue Jahr. Denn Aufschieben hilft an dieser Stelle auch nicht weiter“, so Taubert. 

Bisher sind in den Thüringer Finanzämtern 595.490 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 48 Prozent von den insgesamt zu erwartenden 1,25 Mio. Grundsteuererklärungen.

Das Thüringer Finanzministerium hat auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ Musteranleitungen für verschiedene Fallgestaltungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.

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