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Gesetzlich angeordnete Maskenpflicht im Klinikum Altenburger Land endet | Eingangsbereich des Klinikums Altenburger Land

Eingangsbereich des Klinikums Altenburger Land (Foto: Klinikum Altenburger Land)

Gesetzlich angeordnete Maskenpflicht im Klinikum Altenburger Land endet

Pressemitteilungen
06.04.2023, 14:00 Uhr
Von: Christine Helbig
Maske muss unter bestimmten Umständen weiter getragen werden

Mit dem 8. April 2023 endet auch für Besucherinnen und Besucher die generelle Maskenpflicht im Klinikum Altenburger Land.

Dr. Wolfgang Strauß, Stabsstelle Hygiene, empfiehlt weiterhin das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes:

  • beim Besuch von Patienten mit onkologischen Erkrankungen
  • beim Besuch von Patienten auf den Intensivstationen,

denn diese Patienten müssen besonders geschützt werden. Hier entscheiden die Leiter der jeweiligen Kliniken individuell über die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Es gilt für das gesamte Klinikum ein Betretungsverbot für an Corona erkrankte Besucherinnen und Besucher. Einzelfälle können mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.

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