„Familie“ ist da, wo Menschen in den unterschiedlichsten Formen miteinander leben und über mehrere Generationen füreinander sorgen. Projekte, welche die Lebensqualität und die Lebensbedingungen von Familien verbessern, werden auch im kommenden Jahr durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) finanziell unterstützt. Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Investitionen können nicht bezuschusst werden.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Projektanträge für das Jahr 2024 entgegen. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2023. Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Unterstützt werden Vorhaben, die eines der Ziele aus dem „Integrierten Fachplan für Familien im Altenburger Land 2021 bis 2024“ verfolgen.
Die Förderung bezieht sich dabei auf Themenbereiche wie
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wird seit dem Jahr 2019 in fast allen Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Nähere Informationen gibt es im ausführlichen Aufruf zur Antragstellung unter www.altenburgerland.de/de/familienförderung. Allgemeine Informationen zum Landesprogramm stehen unter www.lsz-thueringen.de zur Verfügung.
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