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Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Pressemitteilungen Ratgeber
11.12.2023, 13:37 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Vom 21. bis 26. Dezember 2023 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 21. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Am 21. und 28. Dezember sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am

22. und 29. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden.

Weitere Kontaktdaten der Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort/ (das jeweilige Finanzamt auswählen) nachgelesen werden.

 

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