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Vorsicht beim Auffinden verletzter Wildtiere | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Vorsicht beim Auffinden verletzter Wildtiere

Pressemitteilungen
02.12.2023, 16:58 Uhr
Von: Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Unter Umständen können gefährliche Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden

Für tierliebende Menschen ist es oft begeisternd und faszinierend, Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung zu beobachten. Besonders emotional wird es, wenn der Mensch auf ein geschütztes verletztes Wildtier trifft, etwa auf einen flügellahmen Vogel – man möchte ihm helfen. Die untere Naturschutzbehörde weist jetzt darauf hin, wie am besten mit aufgefundenen verletzten Wildtieren umzugehen ist.

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht zwar vor, dass jeder Bürger, der ein verletztes Wildtier findet, es aufnehmen und gesund pflegen darf, doch sollte sich jeder, der dies in Erwägung zieht, vorher fragen: Bin ich überhaupt in der Lage, das Tier bei mir unterzubringen und gesund zu pflegen, schaffe ich das zeitlich und verfüge ich über das erforderliche Know-how? Marco Kertscher von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes warnt: „Grundsätzlich ist es sehr begrüßenswert, dass sich Bürgerinnen und Bürger für das Wildtierwohl begeistern und engagieren. Wir empfehlen aber, ein entdecktes verletztes Wildtier nicht anzufassen und auch nicht mitzunehmen; die Natur selbst kümmert sich professionell darum. Kranke oder verletzte Wildtiere können sich auch heftig gegen den Menschen wehren und beißen, deshalb ist Vorsicht geboten, denn die Tiere können unter Umständen Krankheitserreger übertragen.“ Nicht selten, so Marco Kertscher weiter, sei ein vermeintlich kranker Vogel einfach nur erschöpft und erholt sich wieder.

Wer dennoch einen verletzten Vogel mit nach Hause nimmt solle bitte die untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 03447 586-491 darüber informieren. Die Behörde selbst verfügt über keine Auffangstation; dies schreibt der Gesetzgeber auch nicht vor.

Tiere wie Wildschweine, Rehe und Füchse hingegen unterliegen dem Jagdrecht und sind somit ein Fall für die Jagdbehörde, die unter der Rufnummer 03447 586-129 über das Auffinden des verletzten Tieres informiert werden kann.

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