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Alle Thüringer Finanzämter sind am 23. und 30. April sowie am 2. Mai telefonisch nicht erreichbar | Finanzamt Altenburg

Finanzamt Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Alle Thüringer Finanzämter sind am 23. und 30. April sowie am 2. Mai telefonisch nicht erreichbar

Pressemitteilungen
17.04.2025, 16:19 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung

Alle elf Thüringer Finanzämter sind am 23. und 30. April 2025 sowie am Freitag, den 2. Mai 2025, telefonisch nicht erreichbar. Grund dafür sind technisch notwendige Softwarearbeiten an den beiden Tagen im April, die alle gängigen steuerlichen Verfahren betreffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter sind an diesen Tagen telefonisch nicht erreichbar, weil ohne den Zugriff auf individuelle Steuerdaten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht bearbeitet werden können. Auskünfte zu einzelnen Steuerkonten können nicht wie gewohnt erteilt werden. Am Brückentag (2. Mai) nach dem „Tag der Arbeit“ sind alle elf Thüringer Finanzämter ebenfalls nicht erreichbar. Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können dennoch wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER (www.elster.de) zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können dem Finanzamt weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (www.elster.de/finanzamt) übermittelt werden.

Ab Montag, den 5. Mai 2025, gelten wieder die üblichen Servicezeiten. Die Servicezeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort nachgelesen werden.

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