Heute hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgestellt. Dieses weicht wesentliche Elemente des von der Vorgängerregierung verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) auf. So werden Erreichbarkeitsvorgaben für Krankenhäuser gestrichen und die Zuweisung von Leistungsgruppen erhalten deutlich mehr Ausnahmeregelungen. Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, bewertet den vorgestellten Referentenentwurf wie folgt:
„In Sachsen und Thüringen ist der Druck für eine Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen enorm. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in den Städten und ländlichen Regionen wird aber nur gelingen, wenn klare Leistungsanforderungen definiert sind. Ansonsten wird der Status quo beibehalten.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wird eine bis dato sinnvolle Reform stark verwässert. Die strukturellen Probleme im stationären Bereich werden damit nicht zielgerichtet angegangen. Zu viele Ausnahmeregelungen bei der Erteilung von Leistungsgruppen verhindern die Spezialisierung von Krankenhäusern und die Verbesserung der Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten.
Die Beitragszahlenden werden weiterhin finanziell belastet, da ineffiziente Strukturen nicht angegangen werden. Die vom BMG sogenannte Entlastung der GKV vom Transformationsfonds ist Augenwischerei - denn das BMG hatte diese zusätzliche Belastung erst geplant und nun wieder zurückgenommen.
Wir setzen uns weiterhin für eine gute Gesundheitsversorgung für unsere Versicherten ein. Gemeinsam mit den regionalen Akteuren wollen wir die Strukturen zukunftssicher und wirtschaftlich weiterentwickeln und stehen mit unserer Expertise zur Verfügung.“
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