Altenburg - Vereine, Stiftungen, Verbände und anerkannte Religionsgemeinschaften können bis zum 31. Oktober 2025 Anträge für die Vereinsförderung 2026 einreichen. Dies gilt für gemeinwohlorientierte Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Sonstiges.
Gemäß der Richtlinie für die Förderung der gemeinwohlorientierten Vereins- und Verbandsarbeit der Stadt Altenburg ist die Antragstellung für das Jahr 2026 möglich, wobei nur in Ausnahmefällen Anträge im laufenden Jahr angenommen werden.
Die vollständige Richtlinie, die Informationen zu förderfähigen und nicht förderfähigen Projekten sowie das Antragsformular enthält, kann auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden: www.stadt-altenburg.de > Stadt- und Bürgerservice > Formulare > Vereinsarbeit.
Die Anträge sind an die entsprechenden Fachdienste zu richten:
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