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Thüringer Finanzämter versenden ihre Schreiben jetzt digital | Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzministerium (Foto: Ronny Franke)

Thüringer Finanzämter versenden ihre Schreiben jetzt digital

Pressemitteilungen Ratgeber
23.09.2025, 11:47 Uhr
Von: THÜRINGER FINANZMINISTERIUM
Für Steuerbescheide gilt es schon lange, jetzt können auch sonstige Schreiben elektronisch zugestellt werden.

Die Thüringer Finanzämter bauen ihre digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Steuerpflichtige und die Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe haben ab Ende September 2025 die Möglichkeit, sich verschiedene Dokumente, zum Beispiel Anschreiben zur Nachforderung von Unterlagen oder Nachfragen zu steuerlichen Sachverhalten, elektronisch vom Finanzamt in das ELSTER-Konto zusenden zu lassen. Bisher haben die Finanzämter lediglich Steuerbescheide schon digital zugestellt.

„Die Finanzämter können jetzt nicht mehr nur Steuererklärungen, Anschreiben und sonstige Dokumente von den Steuerpflichtigen digital erhalten, sondern auch Ausgangsschreiben selbst elektronisch übermitteln. Damit bauen wir wieder ein Stückchen mehr Bürokratie ab und sparen Papier und Zeit. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Schritt insbesondere in Steuerberaterkanzleien zu effizienteren Arbeitsabläufen führt“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Die Finanzämter erhoffen sich dadurch aber auch, dass die Rückantworten und die nachgeforderten Unterlagen mehr und mehr elektronisch z. B. über das jeweilige ELSTER-Nutzerkonto übermittelt werden.

Durch die direkte elektronische Kommunikation werden lange Postlaufzeiten vermieden, der digitale Service wird weiter ausgebaut und die Bearbeitung vereinfacht.

Für jedes vom Finanzamt elektronisch bereitgestellte Dokument wird eine gesonderte Benachrichtigungs-E-Mail an den Steuerpflichtigen oder steuerlichen Vertreter versandt.

Um die digitale Versendung in Anspruch nehmen zu können, ist eine vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ notwendig. Diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich angepasst werden.

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