Die Stadtkasse der Stadtverwaltung setzt die Bürgerinnen und Bürger darüber in Kenntnis, dass seit Oktober 2025 alle Banken und Sparkassen bei einer Banküberweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN überprüfen müssen. Dieses Verfahren gilt für alle Überweisungen, egal ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden.
Um eine Zahlung an die Stadt Altenburg zu leisten, ist als Empfängername zwingend
Stadt Altenburg
anzugeben.
Die Stadtverwaltung bittet, dies bei Überweisungen und Daueraufträgen an die Stadt Altenburg zu berücksichtigen.
Eine Abweichung des Empfängernamens kann zu einer Fehlermeldung bei der Bank und somit zu einer Ablehnung der Zahlung führen.
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