Wie das Veterinäramt des Landkreises heute mitteilt, gibt es im Altenburger Land einen ersten Vogelgrippe-Fall. Das Virus wurde bei einem Schwan im Naturschutzgebiet Haselbacher Teiche festgestellt.
Das auffällig kranke Verhalten des Schwans wurde am 14. November von einem Ornithologen entdeckt. Aufgrund des klinisch dringenden Verdachts auf Vogelgrippe wurde das Tier nach Rücksprache mit dem Veterinäramt von einem zuständigen Jäger erlegt. Anschließend wurde das Tier an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza geschickt, welches am 18. November einen positiven Befund meldete. Das Ergebnis wurde am heutigen Montag vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt.
Laut Amtstierarzt Matthias Thurau zieht der aktuelle Vogelgrippe-Fall vorerst keine weiteren Maßnahmen nach sich. Seit dem 5. November 2025 gilt im Altenburger Land eine „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung“ zum Schutz gegen die Geflügelpest. Diese Verfügung regelt unter anderem die Aufstallung für die Bevölkerung in den Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben und Windischleuba, welche ihre Geflügelbestände in geschlossenen Ställen halten müssen.
Thurau weist darauf hin, dass Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Altenburger Land, die ihrer Pflicht zur Meldung der Haltung noch nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzeigen müssen.
Zusätzlich werden alle Maßnahmen zur Einhaltung der Biosicherheit, wie die Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt, dringend empfohlen. Das Veterinäramt rät außerdem, schlachtreifes Weihnachtsgeflügel bereits jetzt zu schlachten.
Die Allgemeinverfügung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung.
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