Seit Anfang Oktober 2025 müssen Banken bei Überweisungen sicherstellen, dass der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Das Landratsamt Altenburger Land weist darauf hin, dass bei Überweisungen an das Landratsamt der folgende Kontoinhaber angegeben werden muss: Landkreis Altenburger Land.
Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist es ratsam, diesen ebenfalls zu überprüfen. Eine Abweichung des Empfängernamens kann zu Fehlermeldungen bei der Bank führen und unter Umständen die Zahlung ablehnen.
Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben korrekt sind, um Probleme bei der Überweisung zu vermeiden.
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