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So hoch fällt Ihre Dezember-Entlastung beim Gas wirklich aus | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

So hoch fällt Ihre Dezember-Entlastung beim Gas wirklich aus

Pressemitteilungen Ratgeber
10.12.2022, 10:04 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Interaktiver Rechner der Verbraucherzentrale bringt Klarheit

Im Dezember 2022 übernimmt der Staat den Abschlag für die Gasversorgung. Soweit, so einfach. Doch mit der nächsten Jahresabrechnung wird der Versorger genauer nachrechnen. Mit dem interaktiven Rechner der Verbraucherzentrale sehen Gaskund:innen bereits jetzt, wie hoch die Dezember-Entlastung für sie wirklich ausfällt.

Gaskund:innen wird im Dezember der monatliche Abschlag erlassen. Der Energieanbieter bucht die Abschlagszahlung entweder nicht ab oder überweist sie zurück. In einem zweiten Schritt wird dann über die Jahresabrechnung der genaue Entlastungbetrag ermittelt. 

Dies geschieht über eine bestimmte Rechenformel: Die Entlastung entspricht dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises auf dem Stand von Dezember 2022 erlassen.

 

NACHZAHLUNG ODER GUTSCHRIFT – BEIDES IST MÖGLICH 

„Wichtig ist: Das Ergebnis dieser Rechnung wird nicht in jedem Fall genau Ihrem monatlichen Abschlag fürs Gas entsprechen. Die konkrete Entlastung kann also höher oder niedriger ausfallen”, erklärt Claudia Kreft, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen. 

War der Dezember-Abschlag zu hoch bemessen und die tatsächliche Entlastung fällt niedriger aus, müssen Gaskund:innen eventuell nachzahlen. War der Abschlag zu niedrig bemessen und die tatsächliche Entlastung fällt höher aus, erhalten die Kund:innen bei der Jahresabrechnung ein Guthaben. Beides wird dann auch noch mit anderen möglichen Forderungen des Versorgers verrechnet.

Wer die Vorauszahlung üblicherweise selbst überweist, sollte den Dauerauftrag für Dezember stoppen, rät Kreft. „Überweisen Sie die Vorauszahlung dennoch, verrechnet der Lieferant den Betrag erst mit der nächsten Rechnung. Das heißt, Sie müssten auf Ihre Entlastung bis zum nächsten Jahr warten."

 

ABSCHLAGS-RECHNER BRINGT KLARHEIT

Wer schon jetzt wissen möchte, wie hoch seine Dezember-Entlastung tatsächlich ausfällt, kann das mithilfe des Abschlags-Rechners der Verbraucherzentrale herausfinden.

„Sie sollten Ihre letzte Jahresabrechnung bereithalten und Ihren aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen”, erläutert Claudia Kreft den Abschlags-Rechner. „Falls Sie für Ihren Gasanschluss als Mieter den aktuellen Bruttopreis nicht kennen, weil Sie noch keine aktuelle Heizkostenabrechnung erhalten haben, fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach”, rät die Expertin. 

Für weitere Fragen zu Abschlägen, Preiserhöhungen oder zum Wechsel des Energieversorgers gibt es die telefonische Kurzberatung der Verbraucherzentrale. Das Angebot steht jeden Dienstag von 13 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 0361 555 14 78 zur Verfügung - kostenfrei und ohne Termin.

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