Zahlreiche Thüringer:innen suchen aktuell Hilfe bei der Verbraucherzentrale: Sie sollen Schadensersatz zahlen, weil sie ungewollt einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen haben und diesen widerrufen haben. Tatsächlich haben viele Betroffenen Vertragsunterlagen von 1N Telecom unterzeichnet in der Annahme, dass es sich um ihren alten Anbieter handelt – die Deutsche Telekom. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, genau hinzuschauen, wenn ungefragt Post für einen Vertragswechsel ins Haus flattert.
„Wer bereits vorausgefüllte Vertragsunterlagen in seinem Briefkasten findet, sollte unbedingt auf den Anbieter achten“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Viele Verbraucher:innen meinen, Post von der Deutschen Telekom erhalten zu haben, weil in den Dokumenten bereits ihre persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses stehen. Unklar ist, wie 1N Telecom an die Daten gelangt ist.
„Wird der Irrtum dann bemerkt und versuchen Betroffene, den Vertrag zu widerrufen, erhalten sie eine Zahlungsaufforderung über 419 Euro wegen vorzeitiger Kündigung ihres Vertrages mit 1N Telecom“, berichtet Ralf Reichertz. „Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden und unbedingt alle dazu gehörigen Unterlagen mitbringen.“
Werbepost von 1N Telecom erhalten: Das können Sie tun
Musterbrief: Auskunft und Kopie der personenbezogenen Daten
Musterbrief: Sperrung personenbezogener Daten gegenüber Werbetreibenden
Bei ungewollten Vertragsabschlüssen nutzen Sie die Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen. Einen Termin erhalten Sie unter Tel. 0361 555 14 0.
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