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Ab 1. Juli: Neue Bedingungen für BAFA-Beratung  | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Ab 1. Juli: Neue Bedingungen für BAFA-Beratung

Ratgeber Pressemitteilungen
01.07.2023, 12:20 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept hilft, den optimalen Weg zum energieeffizienten Gebäude zu finden. Der Staat fördert eine solche umfassende Energieberatung mit 80 Prozent. Seit dem 1. Juli gibt es ein neues Förderverfahren.

Für Energieberatungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, galt bislang: Die Energieberater:innen stellen den Antrag direkt beim BAFA und erhalten von dort den Zuschuss für ihr Honorar. Die Eigentümer:innen des Hauses bekommen lediglich eine Rechnung über ihren verbleibenden Eigenanteil.

Ab dem 1. Juli müssen die Hauseigentümer:innen nun selbst den Förderantrag beim BAFA stellen. Sie erhalten den Zuwendungsbescheid und bekommen auch die Förderung ausgezahlt. Das bedeutet aber auch, dass die Beratungsempfänger zunächst das fällige Honorar in voller Höhe selbst zahlen müssen.

„Wer das nicht möchte, kann sich von seinem Energieberater aber auch mit einer Vollmacht im Förderverfahren vertreten lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das BAFA zu beauftragen, den Zuschuss direkt an den Berater auszuzahlen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Förderhöhe bleibt gleich

An der Höhe der Förderung ändert sich nichts. Der Zuschuss des BAFA beträgt weiterhin 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu einer Höhe von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Allerdings fördert das BAFA ab dem 1. Juli Energieberatungen für Wohngebäude nur noch, wenn das Ergebnis in Form eines standardisierten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) festgehalten wird. Die bezuschussten Beratungen müssen von Expert:innen durchgeführt werden, die für den iSFP zugelassen sind. Diese sind im Internet unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.

Verbraucherzentrale berät zu Förderprogrammen

Neben dem Zuschuss für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Hauseigentümer:innen weitere Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Sanierung nutzen. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm für das Eigenheim. Ein Termin für eine persönliche Beratung kann unter der Telefonnummer 0800 - 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

 

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