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Jetzt anmelden: Online-Vorträge zu Vorsorgethemen |

(Foto: Vesna auf Pixabay)

Jetzt anmelden: Online-Vorträge zu Vorsorgethemen

Ratgeber Pressemitteilungen
12.10.2024, 11:41 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentralen informieren zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Die „Fokuswoche Vorsorge“ der Verbraucherzentralen findet in diesem Jahr vom 4. bis zum 8. November 2024 statt. Bereits zum vierten Mal bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 25 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Fokuswoche Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge.    

Die Frage, wer im Krankheitsfall die Vertretung übernehmen oder wie bei schweren Erkrankungen behandelt werden soll, betrifft Menschen jeden Alters. Meist sind jedoch erst schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Sinnvoller ist es, genau das bereits vorher und mit der nötigen Ruhe zu tun.

Während der „Fokuswoche Vorsorge“ besteht an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten die Möglichkeit, sich zu informieren. Die etwa einstündigen Vorträge erleichtern den Einstieg in das Thema und schaffen eine solide Grundlage dafür, um selbst die nötigen Vorsorgeverfügungen aufzusetzen – zum Beispiel mit „Selbstbestimmt“ – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen.

Während der „Fokuswoche Vorsorge“ bieten die Verbraucherzentralen folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Erkrankung - das kann jeden treffen. Wer über 18 Jahre alt und einwilligungsfähig ist, kann für solche Fälle mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Darin kann festgelegt werden, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder bei Pflegebedürftigkeit gewünscht oder nicht gewünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die zukünftig behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie kommt erst dann zum Tragen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, braucht eine Person, die sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer entscheidungsunfähigen Person übernimmt. Wer dazu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Um zu vermeiden, dass ein Gericht eingeschaltet wird, kann man mit einer Vorsorgevollmacht bereits Regelungen für die eigenen Angelegenheiten treffen. Dies reduziert auch die zeitliche und persönliche Belastung der Angehörigen.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine lauern können.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind daher nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von Online-Accounts und den dazugehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben im Bedarfsfall schnell handeln können.

Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge.

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