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Fake-Bescheide setzen Steuerzahler unter Druck | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Fake-Bescheide setzen Steuerzahler unter Druck

Ratgeber Pressemitteilungen
16.05.2025, 16:19 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor neuer Spielart der Abzockmaschen durch angebliche Behörden

Aktuell sorgen angebliche Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern für Aufregung. Die Schreiben erreichen die Empfänger:innen per E-Mail oder Post. Diese werden im Namen der obersten Steuerbehörde dazu aufgefordert, Mahngebühren zu zahlen, angeblich weil sie ihren Jahresabschluss nicht offengelegt haben. Die Betrugsmasche betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt davor, auf die Schreiben zu reagieren.

„Tatsächlich ist das Bundeszentralamt für Steuern eine Behörde, mit der Verbraucher:innen in der Regel keinen Kontakt haben“, weiß Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Direkter Ansprechpartner bei Steuerfragen ist für sie das jeweils zuständige Finanzamt.

In den gefälschten Schreiben im Auftrag des Bundesbehörde werden Verfahrenskosten, Ordnungsgeld und Mahngebühren über eine Gesamtsumme von 213,50 Euro erhoben – zahlbar unmittelbar an das Bundesamt für Justiz. Dessen Bankverbindung wird jedoch mit einem spanischen Konto angegeben.
 

Viele Spielarten bei Abzocke mit Behördennamen

„Kriminelle E-Mails im Namen verschiedener Ministerien, Behörden und anderer bekannter Einrichtungen sind nicht neu“, weiß Ralf Reichertz. „Die jetzt verschickten Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern sind da nur eine weitere Spielart.“ Die Masche ist immer dieselbe: Die Betroffenen werden mit einer engen Frist und durch Androhung juristischer Maßnahmen unter Druck gesetzt. Außerdem sollen sie die angeblich fällig gewordenen Gebühren auf ein Konto im Ausland überweisen.

„Wer eine solche E-Mail erhält, sollte den E-Mail-Anhang nicht öffnen, auf keinen Fall antworten und erst recht nicht den möglicherweise geforderten Geldbetrag zahlen“, rät Jurist Reichertz. „Die Betrüger versuchen mit dieser Masche, an Ihre Daten und Ihr Geld zu gelangen. Erstatten Sie stattdessen Strafanzeige bei der Polizei.“

Auch das Bundeszentralamt für Steuern selbst warnt auf seiner Webseite bereits vor der Masche.

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