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abostopper.de: So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

abostopper.de: So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen

Ratgeber Pressemitteilungen
28.02.2026, 10:08 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Abzocke mit kostenpflichtigem Kündigungsservice

Immer mehr Thüringer:innen beschweren sich bei der Verbraucherzentrale über Abzocke durch den kostenpflichtigen Kündigungsservice abostopper.de. Dieser Anbieter behauptet, bei Verträgen mit ungewollten Zeitschriftenabos oder bei Problemen mit Rundfunkgebühren zu helfen. Die Verbraucherzentrale rät: Betroffene sollten einen angeblichen Vertrag mit dem Online-Dienst schnellstmöglich bestreiten.

Was auf den ersten Blick wie eine schnelle, praktische Hilfe gegen Abofallen wirkt, endet für viele Verbraucher:innen mit einer unerwarteten Rechnung: Zwischen 33 und 35 Euro verlangt der Online-Dienst abostopper.de pro Vertragskündigung. „Ein hoher Betrag für einen sehr fragwürdigen Service“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Zumal in den uns bekannten Fällen nie eine Dienstleistung erbracht wurde.“

Das Problem bei abostopper.de sei außerdem, dass vielen Betroffenen die Webseite völlig unbekannt ist – und sie trotzdem eine Rechnung erhalten haben. Wer tatsächlich auf dem Onlineportal unterwegs war, bemerkte nicht, dass er über einen Button einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben soll. Eine Button-Beschriftung „Kündigung abschicken“, wie in den FAQ des Anbieters beschrieben, ist hierfür aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht ausreichend für den Vertragsschluss mit abostopper.de.
 

Vertrag  bestreiten oder anfechten

„Wer eine Rechnung erhält, aber nie auf der Webseite aktiv war, sollte den behaupteten Vertrag bestreiten und zusätzlich anfechten wegen arglistiger Täuschung und gegebenenfalls wegen Irrtum“, so Reichertz.

Wer den Button bewusst angeklickt hat, aber keine Information über sein Widerrufsrecht erhalten hat, kann den Vertrag noch bis zu ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Der Widerruf kann auch dann noch versucht werden, wenn der Anbieter das Widerrufsrecht ausgeschlossen hat. Da abostopper.de seinen Sitz in Singapur hat, komme für die Korrespondenz nur ein Schreiben per E-Mail an kontakt@abostopper.de infrage. Verbraucher:innen sollten eine Eingangsbestätigung anfordern.
 

Alle 3 Dinge sollten Betroffene vorsorglich tun:

  • Vertrag bestreiten
  • Widerruf des Vertragsschlusses erklären
  • Anfechtung des Vertrages erklären
     

Etwaige Inkassoforderung bestreiten

Bei der Verbraucherzentrale gehen erste Meldungen ein, dass abostopper.de inzwischen auch das Inkassobüro Debtis einschaltet, um ausstehende Forderungen einzuholen.

„Bleiben Sie ruhig. Wenn Sie den Vertragsschluss bereits bestritten, widerrufen oder die Anfechtung erklärt haben, senden Sie dem Inkassobüro per Einwurfeinschreiben ein kurzes Anschreiben mit der Kopie des Widerspruchs“, rät Reichertz. Auch falls das Büro mit der Schufa droht: Bei ausdrücklich bestrittenen Forderungen darf keine Schufa-Eintragung erfolgen.

Unterstützung erhalten Betroffene auch bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Terminvereinbarung ist unter vzth.de/termin-buchen oder T: 0361 555 14 0 möglich

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