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Entsorgung von Leichtverpackungen im Altenburger Land |

(Foto: KI generated)

Entsorgung von Leichtverpackungen im Altenburger Land

Ratgeber Pressemitteilungen
11.09.2025, 13:13 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Abfallwirtschaftsbetrieb informiert: Leichtverpackungen richtig entsorgen

Landkreis. Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über die Entsorgung von Leichtverpackungen im Altenburger Land. Die Sammlung erfolgt grundsätzlich über den Gelben Sack, wobei Ausnahmen nur für festgelegte Großwohnanlagen bestehen.

Die Entsorgung der über den Gelben Sack eingesammelten Leichtverpackungen wird privatwirtschaftlich organisiert. Zuständig sind die Duale Systeme Deutschlands, die aktuell die Remondis GmbH & Co. KG mit der Sammlung beauftragt haben.

Beim Kauf von Produkten ist das Einsammeln und Recyceln der Verpackungen bereits bezahlt. In den Abfallgebühren sind hierfür keine Kosten enthalten.

Unter Leichtverpackungen versteht man alles, was einmal eine Verpackung war und nicht aus Glas oder Papier besteht. Dazu gehören:

  • Kunststoffe: Folienbeutel, Flaschen, Joghurtbecher, Zahnpastatuben
  • Verbundstoffe: Getränkekartons
  • Metalle: Konservendosen

Was gehört nicht in den Gelben Sack?

Auf keinen Fall zählen dazu:

  • Gegenstände aus Kunststoff oder Metall, die keine Verpackungen sind.
  • Restmüll
  • Papier / Pappe
  • Batterien

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Hinweise zu beachten, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.

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