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CO₂-Kosten auf der Heizkostenabrechnung: Vermieter müssen sich beteiligen | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

CO₂-Kosten auf der Heizkostenabrechnung: Vermieter müssen sich beteiligen

Ratgeber Pressemitteilungen
17.01.2026, 13:26 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale erklärt, worauf Mieter jetzt achten sollten

Viele Menschen in Thüringen halten derzeit ihre Heizkostenabrechnung in den Händen. Eine Position darin verdient besondere Aufmerksamkeit: die CO₂-Kosten. Denn Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was das konkret bedeutet und wie sich prüfen lässt, ob die Abrechnung korrekt ist.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen die CO₂-Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden. Die genaue Aufteilung hängt dabei vom Sanierungsstand des Gebäudes ab.

„Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, desto höher ist der Anteil, den Vermieter:innen zahlen müssen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Damit setzt das Gesetz einen klaren Anreiz für energetische Sanierungen und entlastet gleichzeitig viele Mieter:innen.“

Aufteilung nach einem Stufenmodell

Die CO₂-Kosten werden nach einem bundesweit geltenden Zehn-Stufen-Modell aufgeteilt. Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Besonders ineffiziente Häuser mit hohem Ausstoß führen zu einer hohen Kostenbeteiligung der Vermieter:innen – im Extremfall bis zu 95 Prozent. Bei sehr gut sanierten Gebäuden tragen die Mieter:innen die CO₂-Kosten vollständig.

Ein Beispiel: Liegt der CO₂-Ausstoß eines Gebäudes bei mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr, übernehmen die Vermieter:innen 95 Prozent der CO₂-Kosten. Beträgt der Wert weniger als 12 Kilogramm, bleibt es beim vollen Kostenanteil für die Mieter:innen.

Abrechnung prüfen lohnt sich

Die CO₂-Kosten müssen in der Heizkostenabrechnung gesondert ausgewiesen sein. Auch der Anteil, den die Vermieter:innen übernehmen, muss klar erkennbar abgezogen werden. „Es lohnt sich, die Abrechnung genau zu prüfen“, rät Ballod. „Fehlen Angaben oder ist die Aufteilung nicht nachvollziehbar, sollte nachgehakt werden.“

Unterstützung bietet das kostenlose Online-Tool des Bundeswirtschaftsministeriums unter co2kostenaufteilung.bundeswirtschaftsministerium.de. Damit lässt sich berechnen, wie hoch der Vermieteranteil ausfällt.

Wer zur Miete wohnt und unsicher ist, ob die CO₂-Kosten korrekt aufgeteilt wurden oder andere Fragen zur Heizkostenabrechnung hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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