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Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 erneuert werden |

(Foto: Andreas Breitling auf Pixabay)

Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 erneuert werden

Ratgeber Pressemitteilungen
05.01.2026, 19:07 Uhr
Von: TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Führerscheinumtausch

Alle Führerscheininhaber, deren Führerschein im Scheckkarten-Format zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen. Dieser soll stufenweise bis zum Jahr 2033 flächendeckend eingeführt werden. Bis dahin müssen auch alle bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine erneuert werden. Das betrifft dann auch die vor 1953 geboren Führerscheininhaber, die noch über einen alten Papierführerschein verfügen. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, diesen umzutauschen. Der Umtausch ist verpflichtend, auch wenn vielen Autofahrern gar nicht bewusst ist, dass ihr Führerschein abläuft. Der TÜV Thüringen erklärt, welche Konsequenzen säumigen Autofahrern drohen.

Generell sind Führerscheininhaber verpflichtet, beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen gültigen Führerschein mit sich zu führen. Dieser darf also nicht abgelaufen sein und muss gegebenenfalls rechtzeitig erneuert werden. Ein solches Prozedere kennen viele ältere Führerscheinbesitzer nicht, da ein einmal erworbener Führerschein bisher ein Leben lang gültig war – ganz im Gegensatz zum Ausweis oder Reisepass. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist es jedoch mit dem lebenslang gültigen Führerschein vorbei: Die Gesetzgebung fordert, dass in Europa ab 2033 nur noch einheitliche und vor allem fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind. Dies soll in erster Linie Missbrauch verhindern und Kontrollorganen bei der Führerscheinkontrolle die Lesbarkeit erleichtern. Alle neuen Führerscheine sind ab dem Tag der Ausstellung nur noch 15 Jahre gültig, ganz ähnlich wie bei anderen Ausweisdokumenten mit Lichtbild soll auch hier das sich mit den Jahren verändernde Aussehen von Personen berücksichtigt werden.

Wer bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Außerdem könnte es sich ohne gültiges Dokument als schwierig erweisen, ein Auto zu mieten und auch die beruflich veranlasste Führerscheinkontrolle würde eine Hürde für Betroffene darstellen. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig darüber informieren, wann sie ihren Führerschein erneuern müssen. Neben den älteren Papiervarianten sind auch Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach und nach durch fälschungssichere Dokumente zu ersetzen. Für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 ist der Stichtag für den Umtausch bereits in Sicht: bis zum 19. Januar 2026 muss das Dokument erneuert werden, ansonsten wird es ungültig.

Ein abgelaufener Führerschein wird bei einer Fahrzeugkontrolle jedoch nicht sofort eingezogen. Neben dem Verwarngeld wird der Autofahrer in der Regel durch die Ordnungshüter erneut auf die Umtauschpflicht hingewiesen und bekommt so eine amtliche Aufforderung für den Umtausch. Ein alter Papier-Führerschein ist jetzt nur noch bei Autofahrerinnen und -fahrern gültig, die vor 1953 geboren wurden. Sie können sich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen.
 

Hier die Stichtage für den Führerscheinumtausch im Überblick:

Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden

GeburtsjahrStichtag für den Umtausch
Vor 195319.1.2033


Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt wurden

AusstellungsjahrStichtag für den Umtausch
1999 - 200119.1.2026
2002 - 200419.1.2027
2005 - 200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 - 18.1.201319.1.2033

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