Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann sich freuen: Für das Jahr 2025 ist eine Rückerstattung bei zwei Strompreis-Umlagen möglich – und das rückwirkend. Es geht um die sogenannte KWK-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Im Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch kann das rund 78 Euro Ersparnis bedeuten, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.
Damit die Entlastung wirksam wird, müssen Verbraucher:innen rechtzeitig aktiv werden. „Einige Tage vor dem 28. Februar sollten Sie formlos ein Antrag bei Ihrem Stromversorger stellen“, rät Anna Rothgang, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Viele Anbieter stellen dafür ein Online-Formular oder einen Musterbrief bereit. Der Energieversorger hat dann den Antrag bis spätestens 28. Februar an den zuständigen Netzbetreiber weiterzuleiten.
„Ein separater Zählpunkt liegt vor, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler an das Netz angeschlossen ist – unabhängig vom übrigen Stromverbrauch im Haushalt“, erklärt Anna Rothgang. Dieser Zähler wird vom sogenannten Messstellenbetreiber installiert und verwaltet.
Grundlage der Rückerstattung ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes. Die Regelung war bisher von einer Genehmigung der EU abhängig. Diese liegt nun vor, sodass Verbraucher:innen mit Wärmepumpe und eigenem Zählpunkt von der Befreiung profitieren können. „Der Antrag muss über den Stromversorger laufen, der die Erstattung wiederum beim Netzbetreiber geltend macht“, betont die Juristin.
Wer die Rückzahlung nutzen möchte, braucht:
Für 2025 entfallen bei Wärmepumpen mit separatem Zähler zwei Umlagen: Die Offshore-Netzumlage mit 0,816 Cent pro Kilowattstunde sowie die KWK-Umlage (kurz für Kraft-Wärme-Kopplung) mit 0,277 Cent pro Kilowattstunde. Das ergibt zusammen 1,301 Cent pro Kilowattstunde – inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Jahr entspricht das rund 78 Euro Entlastung. Wichtig: Die Rückzahlung gilt nur für den Strom, der tatsächlich in der Wärmepumpe verbraucht wurde.
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