Neue KfW-Regeln ab 21. Juli: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen - ABG-Net.de
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Neue KfW-Regeln ab 21. Juli: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

Neue KfW-Regeln ab 21. Juli: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Ratgeber Pressemitteilungen
10.07.2026, 14:12 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Ob neue Heizung oder energetische Sanierung: Für viele Hausbesitzer:innen entscheidet die Förderung mit darüber, wann und wie ein Vorhaben umgesetzt werden kann. Nun ändern sich wichtige Regeln. 

Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Betroffen sind unter anderem KfW-Programme zur Sanierung von Wohngebäuden und zur Heizungsförderung.

„Wer gerade eine Sanierung plant oder den Austausch der Heizung vorbereitet, sollte jetzt genau hinschauen. Wenn sich Zuschüsse, Boni oder Förderhöchstbeträge ändern, kann das die gesamte Kalkulation beeinflussen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Anträge: Diese Frist ist jetzt entscheidend

Nach Angaben der KfW können während der Umstellungsphase zunächst keine neuen sogenannten „Bestätigungen zum Antrag“ erstellt werden. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, vorliegen hat, kann damit noch bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisher gültigen Bedingungen stellen. Ab dem 21. Juli gelten dann ausschließlich die neuen Förderbedingungen. Bereits zugesagte Förderkredite und Investitionszuschüsse behalten laut KfW ihre Gültigkeit.

Sanierungsförderung fällt künftig niedriger aus

Wer sein Wohngebäude energetisch sanieren will, muss die Finanzierung künftig genauer kalkulieren. Denn die Tilgungszuschüsse werden nach Angaben der KfW pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert. Zudem wird die Erneuerbare-Energien-Klasse zum Standard, der bisherige zusätzliche Bonus von fünf Prozentpunkten entfällt. Der Förderhöchstbetrag für die Sanierung von Wohngebäuden liegt künftig einheitlich bei 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Was sich bei der Heizungsförderung ändert

Auch bei der Heizungsförderung gibt es deutliche Änderungen. „Die Grundförderung bleibt zwar bei 30 Prozent. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt künftig aber 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um jeweils 750 Euro“, erklärt Ramona Ballod.

Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Zusätzlich zur Grundförderung können bei Wohngebäuden weiterhin Boni möglich sein, etwa ein Klimageschwindigkeitsbonus sowie verschiedene Einkommensboni für selbstnutzende Eigentümer:innen mit oder ohne Kinder. Auch die Herkunft einer Wärmepumpe wird zukünftig eine Rolle bei der Förderhöhe spielen.

Nicht nur auf die Förderquote schauen

Wichtiger als die Förderquote ist allerdings die Frage, welche Heizung oder welche Sanierungsmaßnahme für das Gebäude sinnvoll ist. „Eine neue Heizung oder eine größere Sanierung ist eine Investition über viele Jahre. Verbraucher:innen sollten sich nicht allein von Förderquoten leiten lassen, sondern auch Energiebedarf, Gebäudestandard, laufende Kosten und die langfristige Wirtschaftlichkeit betrachten“, so Ramona Ballod.

Die Expertin rät: „Wer sich wegen der neuen Förderbedingungen unsicher ist oder generell Fragen zu Heizungstausch und Sanierung hat, kann sich gerne an die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden.“ Ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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