Viele Kund:innen der ExtraEnergie GmbH mussten ab 2022 deutliche Preissteigerungen bei Strom oder Gas hinnehmen, teilweise trotz Preisgarantie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Preiserhöhungen für unzulässig und führt deshalb eine Sammelklage gegen den Energieanbieter. Auch Thüringer Verbraucher:innen können sich der Klage noch bis zum 13. Juli 2026 kostenlos anschließen.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft die Zeit: Betroffene haben noch bis 13. Juli 2026 die Möglichkeit, sich für die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die ExtraEnergie GmbH anzumelden.
In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale deutlich gemacht, dass es die Preiserhöhungen für unzulässig hält. „Für Kund:innen von ExtraEnergie, die wegen der gestiegenen Energiepreise zu viel gezahlt haben, ist das ein wichtiges Signal“, sagt Anna Rothgang, Referatsleiterin Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Bei der Sammelklage geht es um Preiserhöhungen ab dem 1. September 2022 sowie spätere Preisänderungen der ExtraEnergie GmbH. Ziel ist, dass Betroffene im Erfolgsfall zu viel gezahltes Geld zurückfordern können.
„Wer sich rechtzeitig beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister einträgt, nimmt an der Sammelklage teil. Außerdem wird durch die Teilnahme die Verjährung möglicher Ansprüche während des Verfahrens gehemmt“, erklärt die Juristin.
An der Sammelklage teilnehmen können Strom- und Gaskund:innen der ExtraEnergie GmbH, die eine entsprechende Preiserhöhung erhalten haben. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag inzwischen nicht mehr besteht.
ExtraEnergie tritt unter verschiedenen Marken und Namen auf, zum Beispiel extrastrom, extragas, prioenergie, prioStrom, Priogas, HitEnergie, HitStrom und HitGas.
Die Verbraucherzentralen stellen einen Online-Klage-Check bereit. Damit können Betroffene in wenigen Minuten prüfen, ob ihr Fall grundsätzlich zur Sammelklage passt. Der Klage-Check liefert außerdem Textbausteine für die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.
Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt Betroffenen zusätzlich, Abrechnungen ab dem 1. September 2022 schriftlich zu widersprechen. Hintergrund ist eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Wer eine Preiserhöhung später gerichtlich angreifen möchte, muss der jeweiligen Abrechnung grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach Zugang widersprechen.
„Nach unserer Auffassung kann bereits die Teilnahme an der Sammelklage als Widerspruch gewertet werden. Zur Sicherheit sollten Betroffene dennoch vorsorglich einen gesonderten Widerspruch erklären. Dafür steht ein Muster-Widerspruchsschreiben der Verbraucherzentralen zur Verfügung“, so Verbraucherschützerin Rothgang.
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