Dafür ist es erforderlich, die Kreuzstraße für den Fahrzeugverkehr vollständig zu sperren.
Betroffen ist der Bereich zwischen Paditzer Straße und Paditzer Fußweg.
Die Einbahnstraßenregelung im weiteren Straßenverlauf der Kreuzstraße bleibt bestehen. Die Zufahrt zur Kreuzstraße ist über den Paditzer Fußweg möglich.
In diesem Zusammenhang ist mit Haltverboten in der Kreuzstraße und in der Paditzer Straße zu rechnen.
Wir bitten, die entsprechenden Beschilderungen zu beachten.
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