Prognosen zufolge bleibt es in den nächsten Tagen frostig und mit Schneefall muss gerechnet werden. Die nun anbrechende kalte Jahreszeit soll Anlass sein, an einige Regeln und Grundsätze zu erinnern, die vielen aus den vergangenen Jahren schon bekannt sein dürften.
So bedeutet das Ausrücken des städtischen Winterdienstes nicht, dass den Kraftfahrern schnee- und eisfreie Straßen garantiert werden können. Es gilt: Bei starkem und langanhaltendem Schneefall sowie besonders ungünstigen Temperaturschwankungen kann es auch in diesem Winter – selbst auf Hauptstraßen – zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen.
Zum Fuhrpark des städtischen Winterdienstes gehören insgesamt elf Fahrzeuge, das sind so viele wie im Vorjahr. Für die Multicar-Flotte wurde ein neuer Streuer angeschafft. Die Verwaltung mobilisiert regelmäßig bis zu 36 Mitarbeiter, die bei entsprechender Witterung im Zwei-Schicht-System arbeiten. Der Beginn des Winterdienstes ist im Regelfall um 4 Uhr. Die Einsatzleitung liegt in den bewährten Händen des Fachbereichs Kommunale Dienstleistungen, Unterstützung gewähren zudem zwei Fremdfirmen, die unter anderem für einen Teil der Bushaltestellen und Treppenanlagen zuständig sind.
Die Beräumung von Straßen und städtischen Flächen ist eine Mammut-Aufgabe. In der Skatstadt gibt es mehr als 350 Straßen, deren Länge sich auf rund 230 Kilometer summiert. Es versteht sich also von selbst, dass der Winterdienst nicht überall zur selben Zeit sein kann.
Die Einsatzkräfte konzentrieren sich auf die wichtigen Verkehrswege. Priorität haben dabei selbstverständlich die Hauptstraßen und Steigungen. Nebenstraßen und Radwege können und müssen nicht vollständig geräumt werden.
Die Lager sind rechtzeitig befüllt worden, sodass ausreichend Streumaterial zur Verfügung steht (rund 900 Tonnen Salz und drei Tonnen Splitt). An neuralgischen Punkten, also beispielsweise vor Steigungen, wurden zudem Streukästen aufgestellt, aus denen sich die Kraftfahrer im Fall der Fälle selbst bedienen können. Überdies erfolgte die Aufstellung von Schneezäunen entlang bestimmter, freier Straßenabschnitte an städtischen Ortsverbindungsstraßen.
An einige Aspekte der Schneeräumung sei an dieser Stelle ebenfalls erinnert. Bei der Schneeräumung gilt unter anderem, dass die Breite der von den Grundstückseigentümern zu beräumenden Gehwegbahn 80 Zentimeter beträgt. Der Schnee soll, wenn möglich, am äußersten Gehwegrand oder in Vorgärten abgelagert werden, um den Fahrverkehr nicht zu behindern und auch das Parken nicht unnötig zu erschweren.
An den grundsätzlichen Zuständigkeiten bei der Schneeräumung hat sich nichts geändert. Für Gehwege sind generell die Grundstückseigentümer verantwortlich. An Werktagen hat die Beräumung und Abstumpfung bis sieben Uhr zu erfolgen, an Sonn- und Feiertagen bis acht Uhr. Gegebenenfalls muss der Schneeschieber tagsüber mehrfach in die Hand genommen werden, die Räum- und Streupflicht endet erst um 20 Uhr. Das städtische Ordnungsamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ob Grundstückseigentümer ihren Pflichten nachkommen.
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