Böhler: Wollen Wachstums- und Jobpotentiale von Nebenerwerbsgründungen besser nutzen
Gründerinnen und Gründer, die bereits im Nebenerwerb selbständig sind, sollen mehr Unterstützung erhalten, wenn sie sich ihrem Unternehmen künftig in Vollzeit widmen wollen. „Wer plant, seine bisherige nebenberufliche Tätigkeit zu einem eigenen Unternehmen auszubauen, zusätzliches Wachstum und Umsätze zu generieren und dabei vielleicht auch neue Arbeitsplätze zu schaffen, der kann künftig mit Förderung vom Land rechnen“, sagt Dr. Katja Böhler, Staatssekretärin im Thüringer Wirtschaftsministerium. Dazu werde das zentrale Förderprogramm für Gründer – die „Gründungsrichtlinie“ des Landes – entsprechend angepasst. Geplant ist, die Erweiterung nach Abschluss der laufenden Abstimmungen bis Ende 2024 an den Start zu bringen.
Bisher war nur förderfähig, wer noch nicht selbständig war. „Mit der Erweiterung wollen wir den Weg über den Nebenerwerb ins eigene Unternehmen attraktiver machen“, sagte Böhler weiter. Wer zunächst nur im Nebenerwerb gründe, gehe angesichts der weiter fortbestehenden Hauptbeschäftigung als Angestellter ein deutlich geringeres Risiko ein. „Eine nebenberufliche Selbständigkeit bietet einen guten Rahmen, um die wirtschaftliche Machbarkeit einer Idee zunächst einmal zu testen und nach und nach in die Rolle des Unternehmers hineinzuwachsen.“ Gründungsrisiko und Finanzierungsaufwand seien hier zunächst deutlich geringer.
Rund 50 Prozent aller bundesweiten Neugründungen sind Nebenerwerbsgründungen – in Thüringen betraf dies im letzten Jahr 4.961 von 9.243 Gewerbeanmeldungen (53,7 Prozent). Natürlich seien nicht alle Nebenerwerbsgründungen für den späteren Aufbau einer Selbständigkeit im Vollerwerb geeignet, nicht in allen Fällen verfolge der Gründer oder die Gründerin überhaupt dieses Ziel. „Dennoch: In den Fällen, wo sich Menschen mit einem Nebenerwerb für den Schritt in die berufliche Selbständigkeit entscheiden, wollen wir sie in Zukunft auf diesem Weg unterstützen.“ Dies betreffe im Schnitt etwa 25 Prozent der Nebenerwerbsgründerinnen und -gründer. Studien zeigten, dass es sich dabei oftmals um innovative Vorhaben mit höheren Investitions- und Beschäftigungspotentialen handele. „Insofern ist eine Unterstützung solcher Vorhaben volkswirtschaftlich wie arbeitsmarktpolitisch sinnvoll“, so die Staatssekretärin.
Über die Gründungsrichtlinie stehen Existenzgründern Förderinstrumente wie Existenzgründungspass, die Finanzierung von Intensivberatungen und die Gründungsprämie für innovative Gründungen zur Verfügung. Insgesamt stellt das Land in der laufenden Förderperiode (2021-2027) über diese Fördergegenstände rund 18,4 Millionen Euro aus ESF-Plus- und Landesmitteln zur Verfügung.
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