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Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“: finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber | Landkreis / Landratsamt Altenburger Land

Landkreis / Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“: finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber

Arbeit & Wirtschaft Pressemitteilungen
19.08.2026, 08:08 Uhr
Von: Franziska Ducklaus, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Das Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ unterstützt Thüringer Unternehmen bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2030 – Arbeitgeber können sich dafür beraten lassen.

Altenburg. Die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises, Katrin Meißner, weist noch einmal auf das im vergangenen Sommer gestartete Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ hin. Ziel des Programms ist es, Thüringer Unternehmen bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung zu unterstützen.

Je nach Maßnahme können Arbeitgeber finanzielle Förderungen erhalten, zum Beispiel:

  • Prämien für Einstellungen und Ausbildungsplätze
  • Zuschüsse für Mobilität (z. B. Fahrtkosten)
  • Unterstützung für erforderliche Anpassungen im Betrieb

Das Sonderprogramm läuft bis zum 30. Juni 2030. Es wird aus Mitteln der sogenannten Ausgleichsabgabe finanziert und soll die Beschäftigungschancen deutlich verbessern, da Menschen mit Behinderung in Deutschland nach wie vor überdurchschnittlich häufig arbeitslos sind.

Unternehmen im Altenburger Land, die das Programm nutzen möchten, können sich gern von Katrin Meißner beraten lassen.

Aufgaben der Behindertenbeauftragten

Als kommunale Behindertenbeauftragte fördert Katrin Meißner die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger am gesellschaftlichen Leben und hilft dabei, bestehende Barrieren abzubauen – baulich, sozial und organisatorisch.

Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:

  • Beratung schwerbehinderter Bürgerinnen und Bürger sowie deren Angehörigen
  • Stellungnahmen zu kommunalen Bau- und Verkehrsprojekten in Bezug auf Barrierefreiheit
  • Förderung von Inklusionsprojekten
  • Vermittlung zwischen Betroffenen, Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern

Beratung und Einsatz vor Ort

Um ihre Aufgaben zu realisieren, arbeitet sie eng mit Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Fachdiensten der Kreisverwaltung zusammen.

„Vor allem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit bleibt für mich eine vordergründige Aufgabe, da Inklusion nicht nur strukturelle Veränderungen, sondern auch einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel erfordert“, sagt Katrin Meißner.

Sie berät nach vorheriger Terminvereinbarung in ihrem Büro in Schmölln und kommt auf Verabredung auch gern nach Altenburg ins Haupthaus der Kreisverwaltung in der Lindenaustraße 9. Außerdem bietet sie Hausbesuche an.

Kontakt

Landratsamt Altenburger Land
Kommunale Behindertenbeauftragte: Katrin Meißner
Amtsplatz 8, 04626 Schmölln (Zugang barrierefrei)

Telefon: 03447 586-443

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