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Arzneimittel für Kinder unter 18 Jahren bleiben zuzahlungsbefreit | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

Arzneimittel für Kinder unter 18 Jahren bleiben zuzahlungsbefreit

Gesundheit Pressemitteilungen
08.05.2023, 16:10 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
AOK PLUS-Vorstand Rainer Striebel zu den Allgemeinverfügungen in Sachsen und Thüringen

Um auf die anhaltenden Lieferengpässe bei Kinder-Antibiotika flexibler reagieren zu können, erlauben nun auch Sachsen und Thüringen befristet die Einfuhr und Abgabe von antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder ohne Zulassung in Deutschland für den deutschen Markt. Weitere Bundesländern hatten zuvor bereits entsprechende Allgemeinverfügungen auf den Weg gebracht. 

Die Ausnahmeregelung wird möglich, weil das Bundesgesundheitsministerium am 19. April offiziell den Versorgungsmangel für antibiotikahaltige Säfte für Kinder erklärt hatte. Das erlaubt den Ländern Allgemeinverfügungen zu erlassen, die gestatten, dass Apotheken befristet Waren aus anderen Ländern an Patienten abgeben können.

Zu den erlassenen Allgemeinverfügungen beider Freistaaten sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS:

"Wir begrüßen und unterstützen die Initiative von Sachsen und Thüringen, die Einfuhrbestimmungen für hierzulande nicht zugelassene Kinder-Antibiotika zu lockern. Wichtig ist, dass in der aktuell angespannten Lage die bestmögliche Arzneimittelversorgung sichergestellt wird. Lieferengpässe dürfen nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Deshalb werden wir mit den Apotheken in Sachsen und Thüringen auch weiterhin gemeinsam Lösungen finden. Arzneimittel für Kinder unter 18 Jahren sind bei der AOK PLUS generell zuzahlungsbefreit. Das bleibt auch bei den Medikamenten aus dem europäischen Ausland so. Die Problematik der Lieferengpässe lässt sich aber auf Dauer nicht einfach mit Geld lösen, denn dadurch ist nicht eine Arzneimittelpackung mehr auf dem Markt. Es braucht tiefergehende Maßnahmen, wie ein in der geplanten Gesetzgebung angedachtes Frühwarnsystem für drohende Lieferengpässe, das aus unserer Sicht sogar noch erweitert werden sollte auf alle verordnungsfähigen Medikamente. Ebenso ist die verpflichtende dreimonatige Bevorratung des Herstellers für Arzneimittel mit Rabattvertrag sinnvoll, da diese Reserve die Versorgungssicherheit erhöht. Das praktiziert die AOK übrigens seit Jahren in ihren Rabattverträgen. Die Ursachen für die Lieferschwierigkeiten sind komplex und reichen von der Konzentration auf wenige Hersteller bis hin zu Problemen bei der Produktion in den Anlagen vor Ort. Die meisten der aufgetretenen Lieferausfälle sind ein globales Problem, betreffen viele Staaten weltweit und insbesondere Medikamente ohne Rabattverträge. Diese sichern im Gegenteil sogar die Lieferfähigkeit, da Pharmaunternehmen eine Lieferverpflichtung eingehen."

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