Fünf Jahre nach ihrer Einführung sind die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) nicht überall in Thüringen gleich stark nachgefragt. Das zeigt eine Analyse der AOK PLUS. Vor allem in Jena sowie im Saale‑Holzland‑Kreis und im Ilm‑Kreis werden Apps auf Rezept genutzt. Seit Oktober 2020 können sie von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden. Ein neues digitales Verfahren sorgt jetzt dafür, dass Patientinnen und Patienten schneller Zugriff bekommen.
Digitale Gesundheitsanwendungen sind geprüfte Medizinprodukte, die Patientinnen und Patienten ergänzend zu einer laufenden Behandlung nutzen oder die als Überbrückung während der Wartezeit auf eine Behandlung dienen können. Viele der „Apps auf Rezept“ richten sich an Menschen mit chronischen oder Langzeiterkrankungen: Sie unterstützen beispielsweise durch Trainingsanleitungen, Programme zur Verhaltensänderung oder digitale Symptom‑Tagebücher bei der Bewältigung von spezifischen Erkrankungen. Dazu zählen Diabetes, Übergewicht, psychische Erkrankungen, Gelenkschmerzen, Schlafstörungen oder Burnout.
Ob eine App in das bundesweite DiGA‑Verzeichnis aufgenommen wird und damit alle Krankenkassen die Kosten für die Nutzung durch ihre Versicherten tragen, entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Über diese bundesweit geltenden DiGA hinaus bietet die AOK PLUS ihren Versicherten zusätzliche Gesundheits‑Apps als Satzungsleistung an: Als Ergänzung zur Physiotherapie oder zur logopädischen Behandlung für Kinder, zum Leben mit einem Lipödem oder zur Familienplanung. Für diese Anwendungen erstattet die Gesundheitskasse Nutzungsgebühren von insgesamt bis zu 300 Euro pro Jahr und Person.
„Wir wollen, dass die Menschen möglichst gesund und selbstständig leben können. Digitale Angebote sind dabei kein Extra, sondern ein fester Bestandteil moderner Versorgung: Sie geben den Menschen die Möglichkeit, im Alltag etwas Gutes für ihre Gesundheit zu tun - unabhängig von Wartezeiten und Terminen. Deshalb haben wir unser Leistungsangebot bewusst um Apps ergänzt, die möglichst vielen unserer Kundinnen und Kunden einen Mehrwert bieten“, sagt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS.
Nutzung der DiGA nimmt stetig zu
Rund 20.600-mal haben Versicherte der AOK PLUS in Thüringen die digitalen Gesundheitsanwendungen zwischen deren Einführung im Oktober 2020 und Ende 2025 genutzt. Allein 7.223 DiGA wurden im Jahr 2025 gezählt. Am häufigsten wurden sie bei Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes verordnet, gefolgt von psychischen Erkrankungen und Erkrankungen des Muskel‑Skelett‑Systems.
In den Landkreisen und Städten des Freistaates fällt die Nutzung der „Apps auf Rezept“ unterschiedlich aus. Spitzenreiter ist die Stadt: Hier wurden seit der Einführung 32,3 DiGA pro 1.000 AOK‑PLUS‑Versicherte verordnet, gefolgt vom Saale‑Holzland‑Kreis (25,9) und dem Ilm‑Kreis (25,8). Die niedrigsten Verordnungsquote weisen Saalfeld‑Rudolstadt (14,4), Gera (14,5) und der Kyffhäuserkreis (14,6) auf.
Wie häufig digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu zählt die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Region genauso wie ihre Offenheit oder Zurückhaltung gegenüber den digitalen Angeboten. Auch das Alter der Patientinnen und Patienten und deren Affinität für die Nutzung von Apps spielt eine Rolle.
„In den vergangen zwei Jahren hat die Zahl der verordneten DiGA deutlich zugenommen. Trotz des positiven Trends besteht weiter Handlungsbedarf“, sagt Stefan Knupfer. „Es ist essenziell, dass die Hersteller den medizinischen Nutzen ihrer Apps bereits vor der Aufnahme in das bundesweite DiGA-Verzeichnis belegen. Auch die Preisgestaltung muss überdacht werden: Herstellerpreise sollten ab dem ersten Tag der Listung realistisch, am Patientennutzen orientiert und wirtschaftlich sein. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer fehlt derzeit außerdem ein Testzugang oder ein Widerrufsrecht, die es den Menschen ermöglichen, die Inhalte der App zunächst kennenzulernen.“
Digitale Verordnung für digitale Anwendungen
Im Laufe des Jahres 2026 soll die Verordnung von DiGA in Deutschland vollständig digitalisiert werden. Für die Patientinnen und Patienten hat das Vorteile: Sie sparen bei der Beantragung der Kostenübernahme Wege, erhalten schneller eine Rückmeldung und damit auch schneller Zugriff auf ihre „App auf Rezept“. Die AOK PLUS ist schon jetzt auf das neue Verfahren vorbereitet: Seit November 2025 kann die Gesundheitskasse Verordnungen für DiGA digital empfangen und vollautomatisiert prüfen.
Für Versicherte ist der Ablauf simpel: Die behandelnde Praxis stellt die Verordnung aus, die Versicherte über die App „AOK Mein Leben“ oder über die E‑Rezept‑App der gematik empfangen und an die AOK PLUS übermitteln können. Bei der Gesundheitskasse wird automatisiert geprüft, ob die Patientin oder der Patient die digitale Gesundheitsanwendung nutzen kann. Die Antwort folgt in der Regel innerhalb weniger Minuten mit einem persönlichen Freischaltcode. Mit diesem können sich die Nutzerinnen und Nutzer in der jeweiligen „App auf Rezept“ oder auf der Website des Herstellers registrieren und loslegen.
Wer die App‑Lösung nicht nutzen möchte, kann weiterhin auf Papier setzen. In diesen Fällen druckt die Praxis die Verordnung aus und die Versicherten reichen sie bei der AOK PLUS ein -per Foto‑Upload in der App „Meine AOK“, per Post oder in einer der mehr als 130 Filialen der Gesundheitskasse.
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