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Petitionsausschusses in Altenburg | Landratsamt Altenburger Land

Landratsamt Altenburger Land (Foto: Ronny Franke)

Petitionsausschusses in Altenburg

Politik
14.06.2023, 12:39 Uhr
Von: Jörg Reuter, Öffentlichkeitsarbeit Landratsamt Altenburger Land
Gern komme ich dem Wunsch des Thüringer Landtags nach, noch einmal auf die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags in Altenburg hinzuweisen und die entsprechende Presseinformation weiterzugeben:

Ausschuss bietet Gespräche im Landratsamt Altenburger Land an

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in kreisfreien Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden von Landtagsabgeordneten durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde findet im Juni 2023 im Landratsamt Altenburger Land statt.

Zeit: Dienstag, 20. Juni 2023, 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Landratsamt Altenburger Land, 04600 Altenburg,
Lindenaustraße 9, Landschaftssaal


Termine für die Sprechstunde können telefonisch unter 0361/377 2135 vereinbart werden.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 20. Juni 2023 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, wenden. Petitionen können auch online auf der Petitionsplattform eingereicht
werden: https://petitionen.thueringer-landtag.de
 

Hintergrund:

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jede und jeder das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Petitionen können in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse eingereicht werden.

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder anderen Stellen betreffen, die der Aufsicht mdes Freistaats Thüringen unterliegen. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen.
Privatrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen.

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