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Umstellung der Finanzierung für ukrainische Geflüchtete | Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (Foto: Ronny Franke)

Umstellung der Finanzierung für ukrainische Geflüchtete

Politik
02.02.2024, 08:46 Uhr
Von: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR INNERES UND KOMMUNALES
Landtag berät aktuell über Gesetzentwurf

Der Thüringer Landtag beschäftigt sich heute damit, wie 2024 die Unterbringung und Versorgung ukrainischer Geflüchteter finanziert werden soll („Rechtskreiswechslergesetz“). Eingebracht haben den Gesetzentwurf die Koalitionsfraktionen. „Die Kommunen leisten bei der Unterbringung und Versorgung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine gerade Herausragendes. Sie schultern die maßgeblichen Aufgaben vor Ort und verdienen dafür höchste Anerkennung. Deshalb brauchen sie auch eine vernünftige Finanzierung, die wir mit diesem Gesetz schaffen wollen, sagte Kommunalminister Georg Maier.   

Der Gesetzesentwurf schafft die Rechtsgrundlage, um den Kommunen Mehraufwendungen für ukrainische Geflüchtete zu erstatten. Er basiert auf den Regelungen von 2023, die gemeinsam vom TMIK, den kommunalen Spitzenverbänden und kommunalen Praktikern erarbeitet worden sind. Weil der Bund dieses Jahr keine zusätzlichen Mittel mehr für Ukrainer bereitstellt, muss das Land Thüringen allerdings die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten und deshalb seine Finanzhilfen umstellen. Statt wie 2023 pauschal 47,2 Millionen Euro zu überweisen, soll es 2024 Abschlagszahlungen in Höhe von 30 Millionen Euro geben. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten erhalten die Kommunen dann 2025 auf Basis einer Spitzabrechnung. Aktuell geht die Kostenschätzung von 44,2 Millionen Euro aus, befindet sich somit auf ähnlichem Niveau wie 2023.

Durch den im Jahr 2022 auf Bundesebene beschlossenen Rechtskreis-wechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs, tragen neben dem Bund die Kommunen nach wie vor die finanzielle Hauptlast der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II bilden dabei den Hauptbestandteil.

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