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Innenministerkonferenz in Bremerhaven zu Ende gegangen | Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (Foto: Ronny Franke)

Innenministerkonferenz in Bremerhaven zu Ende gegangen

Politik
13.06.2025, 13:32 Uhr
Von: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR INNERES, KOMMUNALES UND LANDESENTWICKLUNG
Länder wollen gegen Messerattacken, organisierte Kriminalität und irreguläre Migration vorgehen

Die 223. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) ist am Mittag in Bremerhaven zu Ende gegangen. Thüringen wurde von Innenminister Georg Maier und Innenstaatssekretär Norman Müller vertreten. Auf der Agenda standen insgesamt 83 Themen aus Bereichen wie Innere Sicherheit, Migration, Verfassungsschutz, Zivil- und Katastrophenschutz, Cybersicherheit sowie kommunale Angelegenheiten. „Die Themenpalette war wiedermal sehr breit, aber wir haben es geschafft, bei wesentlichen Fragen eine gemeinsame Linie zu finden“, betonte Innenminister Maier.

Messerattacken: Mehr Informationen und Sicherheitslücken schließen

Als ernstzunehmende Bedrohung sieht die IMK die wachsende Zahl von Messerangriffen insgesamt und insbesondere durch psychisch kranke Menschen an. Anlass ist der Angriff einer verwirrten Frau Ende Mai auf Passanten am Hamburger Hauptbahnhof. Für die Innenminister ist klar, die Polizei benötigt Informationen der Gesundheitsbehörden über solch potentiell gefährliche Menschen, um auf diese ein Auge werfen zu können. Sie votieren dafür, ein länder- und behördenübergreifendes Risikomanagement einzuführen. Auch die Gesundheitsminister der Länder beraten aktuell auf ihrer Konferenz in Weimar darüber.

Die bereits eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ soll nun zusammen mit dem Arbeitskreis II (Leiter der Polizeiabteilungen der Innenressorts) bis zur nächsten IMK klären, wie eine Zusammenarbeit ressortübergreifend praktisch und rechtssicher umgesetzt werden kann. Hierzu bedarf es eines gezielten und ganzheitlichen Ansatzes sowie einer bundesweiten Vernetzung zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden. Bereits im April wurde im Thüringer Landeskriminalamt auf Erlass von Innenminister Maier eine Arbeitsgruppe Risiko-Bedrohungsmanagement und Früherkennung zur Verhinderung schwerer zielgerichteter Gewalttaten eingerichtet.

Neue Steuerung bei hybriden Bedrohungen

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war der Umgang mit hybriden Bedrohungen durch fremde Staaten, wie etwa Cyberspionage, Sabotage oder Staatsterrorismus. Auch die Bedrohung durch illegale Drohnenflüge über kritischen Infrastrukturen und militärischen Einrichtungen stand auf der Tagesordnung. Zu beiden Themen wurden Entscheidungen getroffen, diese aber nicht zur Veröffentlichung freigegeben. „Ohne zu viel zu verraten, kann man sagen, dass neue Strukturen und Zuständigkeiten geschaffen werden sollen, die diese wirklich bedenklichen Angriffe fremder Mächte durch eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern eindämmen bzw. bestenfalls verhindern sollen. An dieser Stelle muss Deutschland dringend schnell wehrhafter werden“, sagte Maier. Der Innenminister setzt sich damit klar für eine wehrhafte Demokratie ein und gegen Desinformation.   

Organisierte Kriminalität: Konsequente Strafverfolgung forcieren

Die IMK debattierte außerdem über Sanktionen gegen die organisierte Kriminalität. Sie erkannte an, dass in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gesetzliche und organisatorische Anpassungen vorgenommen wurden, um Geldwäsche und die damit verbundene organisierte Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Dazu gehören u. a. die Verpflichtung für Banken und Finanzinstitute, ihre Kunden zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund begrüßt sie die Verabredung der Regierungsparteien im Bund, für Vermögen unklarer Herkunft eine vollständige Beweislastumkehr einzuführen und bittet den Bund, hierzu schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Gewaltschutz: Opfer häuslicher Gewalt besser schützen

Die Innministerinnen und Innenminister sprachen sich deutlich für die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) aus, umgangssprachlich elektronische Fußfessel genannt. Auf Fälle von häuslicher Gewalt wird sie im Rahmen einiger Polizeigesetze der Länder bereits über die Führungsaufsicht hinaus angewendet. Auch der Thüringer Innenminister sieht mit seinem Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz (PAG) die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anwendung der EAÜ im Polizeirecht vor. Perspektivisch soll die EAÜ auch auf das Gewaltschutzgesetz gestützt werden. Um den Mehrbedarf technisch zu untersetzen, fordert die IMK, die Kapazitäten im Technischen Monitoring Center der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung zu erhöhen und auch die Kapazitäten für die Überwachung in der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder zu gewährleisten. In der IMK-Herbstsitzung sollen Vorschläge zur Ausweitung, einschließlich Kostenverteilung, vorgelegt werden.

Migration: Mehr sichere Herkunftsstaaten und Rückführungen

Im Bereich Migration sprachen sich die Länder für eine zügige Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten aus. Indien, Marokko und Tunesien sollen aufgenommen, andere Länder überprüft werden. Außerdem wird vom Bund eine stärkere Unterstützung bei Rückführungen verlangt, insbesondere mehr Abschiebeflüge nach Afghanistan, um Abschiebehaft nicht ins Leere laufen zu lassen. Ab Juni 2026 muss Deutschland 374 Plätze an Flughäfen und Seehäfen für Asylverfahren nach dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) vorhalten. Die IMK fordert deshalb den Bund auf, schnell diese Unterkünfte zu schaffen, um illegale Einreisen zu verhindern.

Dublin-Überstellungen und Migrationsabkommen

Die Innenministerinnen und -minister fordern den Bund auf, die Durchführung der Dublin-Überstellungen zu prüfen und zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen. Schnittstellen zwischen Bund und Ländern, etwa bei der Unterbringung, sollen geklärt werden. Außerdem bekräftigt die IMK die Bedeutung von Migrationsabkommen, um legale Zuwanderung zu steuern und Rückführungen zu erleichtern.

Zur besseren Erfassung ausreisepflichtiger, straffälliger Ausländer soll das Ausländerzentralregister um das Kriterium „Straftäter“ erweitert werden. Ein automatisierter Datentransfer zwischen dem Bundeszentralregister und dem Ausländerzentralregister soll diesen Prozess vereinfachen.

Da in Thüringen das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz für Migrationsfragen zuständig ist, wurden alle Thüringer Positionen zwischen beiden Ressorts abgestimmt.

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