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Schafschur ist zum Wohlergehen der Tiere Pflicht |

(Foto: Myriams-Fotos auf Pixabay)

Schafschur ist zum Wohlergehen der Tiere Pflicht

Pressemitteilungen
29.04.2023, 10:09 Uhr
Von: Jörg Reuter, Öffentlichkeitsarbeit
Veterinäramt weist auf Notwendigkeit hin / Verstöße werde mit Bußgeldern geahndet

Die Zahl der Schafe im Landkreis Altenburger Land steigt seit einiger Zeit wieder an. Deshalb weist Amtstierärztin Grit Thurau, noch einmal darauf hin, dass für die Gesundheit der Tiere eine Schur unerlässlich ist. „Ich möchte alle Schafhalter eindringlich daran erinnern, jetzt, wenn Temperaturen steigen muss die Wolle runter“, betont Thurau.

Bleibt die Wolle drauf, wird die Wärmeregulation der Schafe erheblich eingeschränkt. Auch das Gewicht des Vlieses kann bei ungeschorenen Tieren beträchtlich werden und Bewegung sowie Atmung stark einschränken. Langes, verfilztes Fell begünstigt zu dem Parasitenbefall und Entzündungen der Haut.

Deshalb ist eine Schafschur notwendig. Wer seine Tiere nicht selbst scheren kann, muss sich jetzt um einen Termin bei einem Schafscherer bemühen, damit bis spätestens Ende Juni die Schafe geschoren sind. Im Grunde gilt das für alle hier zu Lande gehaltenen erwachsenen Schafe. Seltene Ausnahmen seien allein Haarschafe mit kurzem Fell, wie Kamerunschafe. „Aber bereits Mischlinge dieser Rasse mit traditionellen Schafrassen müssen regelmäßig geschoren werden“, sagt Grit Thurau.

Über Generationen wurden Schafe so gezüchtet, dass sie viel Wolle tragen. Noch zu DDR-Zeiten war die Schafwolle ein gut bezahlter Rohstoff. Inzwischen gibt es dafür aber kaum noch einen Markt, weiß auch die Tierärztin im Landratsamt. Deshalb komme es immer auch im andkreis wieder vor, dass Schafhalter die Schur auslassen. Das ist jedoch kein optisches Problem, betont Grit Thurau, sondern Tierquälerei, die vom Veterinäramt mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird.
 

Kontakt

Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Lindenaustraße 10, Altenburg
Tel.: 03447 586-709
E-Mail: veterinaerwesen@altenburgerland.de

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