Landkreis Altenburger Land – Am 6. September 2025 findet ab 8 Uhr in der Staatlichen Berufsbildenden Schule, Platanenstraße 3, in Altenburg die zweite Fischerprüfung des Jahres zur Erlangung eines Fischereischeins statt.
Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang erforderlich. Diese Lehrgänge werden unter anderem von der Thüringer Fischerschule sowie von verschiedenen Angel- und Fischereivereinen angeboten. Zudem sind in Thüringen mehrere Online-Lehrgänge als Vorbereitungslehrgänge anerkannt.
Vor der Teilnahme an der Fischerprüfung muss eine Prüfungszulassung beim Landratsamt Altenburger Land beantragt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 35,00 Euro und ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung fällig.
Wichtige Fristen:
Zulassungsantrag an: Landkreis Altenburger Land
Untere Fischereibehörde
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Oder per E-Mail an: fischerei@altenburgerland.de
Kontoverbindung:
Das Antragsformular zur Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie unter: www.altenburgerland.de/de/formulare-jagd-fischerei-und-waffenrecht.
Dem Antrag auf Zulassung sind zwingend folgende Unterlagen beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen dazu führen können, dass eine fristgemäße Zulassung zur Prüfung nicht erteilt werden kann. Es wird dringend empfohlen, auf dem Zulassungsantrag eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, um für Rückfragen kurzfristig erreichbar zu sein.
Bei Fragen zur Fischerprüfung steht die Untere Fischereibehörde unter der Telefonnummer 03447 586-129 oder per E-Mail an fischerei@altenburgerland.de zur Verfügung.
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