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Höhere Gaspreise und neue Stromtarife: Das ändert sich 2025 beim Energieverbrauch | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

Höhere Gaspreise und neue Stromtarife: Das ändert sich 2025 beim Energieverbrauch

Ratgeber Pressemitteilungen
29.11.2024, 18:26 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Im kommenden Jahr steigen voraussichtlich die Preise für Energieträger wie Gas und Öl.

Stromkund: innen können dagegen von dynamischen Stromtarifen und zudem regional von sinkenden Netzentgelten profitieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was in puncto Energieverbrauch im Jahr 2025 auf die Haushalte zukommt.

Treibhausgas-Preise machen Gas und Öl teurer

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Dadurch steigen die Preise für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe. Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 rund 48 Euro mehr, für Heizöl sind 63 Euro mehr pro Jahr zu erwarten. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl.

„Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer beim Heizen von Öl und Gas auf erneuerbare Energien umsteigt, kann die Emissionskosten dauerhaft vermeiden", sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Strompreise ändern sich regional unterschiedlich

Die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes werden ab dem kommenden Jahr neu verteilt. In Regionen mit einem besonders hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien werden die Netzentgelte deutlich sinken. „Das kann gegebenenfalls auch in Thüringen zu niedrigeren Strompreisen führen, denn die Netzentgelte werden über die Stromrechnung bezahlt“, so Ramona Ballod.

Der Strompreis enthält aber auch Umlagen, die bis 2025 steigen werden. Dazu zählen die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Ausbau von Offshore-Windparks auf hoher See. Insgesamt steigen die Umlagen auf den Strompreis um etwa einen Cent auf 3,15 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Einspeisevergütung sinkt

Wer im Jahr 2025 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen will, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung mit Teileinspeisung sinkt die Einspeisevergütung um rund 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts: Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Dynamische Stromtarife werden für Versorger Pflicht

Ab 2025 sind die Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Wer sich für einen solchen Tarif entscheidet, hat keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis ändert sich je nach Tageszeit. Bei geringer Nachfrage und hoher Stromproduktion ist der Strompreis niedriger als in Zeiten der Spitzennachfrage mit wenig Stromerzeugung.

Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, ein so genannter Smart Meter. „Ab 2025 haben Haushalte das Recht, innerhalb von vier Monaten nach Bestellung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden“, erklärt die Expertin. 

Wer sein Elektroauto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 zudem von dynamischen Netzentgelten profitieren. Erhebliche Kosten sparen kann auch, wer seinen Verbrauch in Zeiten mit geringer Stromnachfrage verlagert. Auch hierfür ist ein Smart Meter Voraussetzung.

Grenzwerte für ältere Holzöfen werden verschärft

Wer einen Heizkessel oder einen Einzelofen betreibt, der mit Holz oder anderen festen Brennstoffen befeuert wird, muss unter Umständen aktiv werden. Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, und Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Betroffene Anlagen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, dürfen nicht weiter betrieben werden.

„Ob Ihre Feuerstätte davon betroffen ist, sehen Sie im Feuerstättenbescheid Ihres Schornsteinfegers“, sagt Ramona Ballod.

Neue Wärmepumpen müssen smart werden

Wer ab 2025 Fördermittel für den Einbau einer Wärmepumpe beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. So können energiewirtschaftlich relevante Daten erfasst werden, wodurch eine netzdienliche Steuerung der Wärmepumpe möglich wird.

Wie sich diese Neuerungen im Einzelfall auswirken, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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