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Neue Regeln für PV-Anlagen: warum sich Solarstrom trotzdem lohnt | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

Neue Regeln für PV-Anlagen: warum sich Solarstrom trotzdem lohnt

Ratgeber Pressemitteilungen
02.08.2025, 10:56 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Das Solarspitzengesetz soll Netzüberlastungen bei hoher Stromeinspeisung verhindern.

Deshalb wird in Zeiten mit negativen Strompreisen an der Börse für neue Anlagen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, warum Photovoltaik für private Haushalte dennoch attraktiv bleibt.

Wer eine Photovoltaik (PV)-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, hat Anspruch auf eine feste Mindestvergütung für den eingespeisten Strom. Das ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird weiter gefördert, doch das Solarspitzengesetz sieht Maßnahmen vor, die Einspeisung zu drosseln, wenn eine Netzüberlastung droht.
 

Sinkende Preise bei hoher Stromproduktion

Wenn viele PV-Anlagen gleichzeitig Strom erzeugen, zum Beispiel an sonnigen Tagen, steigt die Belastung im Netz. Gleichzeitig sinken die Börsenstrompreise – bei sehr hoher Produktion können sie sogar ins Negative fallen.

Nach dem Solarspitzengesetz erhalten Anlagen-Betreiber:innen in Zeiten mit negativen Preisen keine Vergütung. Dieser Nachteil wird jedoch ausgeglichen: Die garantierte Einspeisevergütung gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre und verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde.
 

Pflicht für neue Anlagen, Option für bestehende

Die Neuregelung gilt für alle PV-Anlagen, die seit dem 25.2.2025 in Betrieb genommen wurden. Voraussetzung ist, dass ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist. Ohne Smart Meter darf nur maximal 60 Prozent der installierten Leistung eingespeist werden.

Kleine Anlagen mit weniger als 2 kWp sind von der Neuregelung erst einmal ausgenommen. Für Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer Modulleistung bis 2.000 Watt gelten die neuen Vorgaben generell nicht.

In Ein- und Zweifamilienhäusern sind PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und 20 kWp üblich. Wer seine Anlage schon vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb hatte, kann freiwillig zu den neuen Regeln wechseln. In diesem Fall steigt die Vergütung für eingespeisten Strom um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
 

Solarstrom am besten selbst nutzen

Haushalte profitieren am meisten, wenn sie den selbst erzeugten Solarstrom direkt verbrauchen – besonders dann, wenn für eingespeisten Überschussstrom keine Vergütung gezahlt wird. Sinnvoll ist es, große Stromverbraucher wie Waschmaschine oder Wallbox so zu nutzen, dass sie laufen, wenn die Anlage viel Strom produziert. Zusätzliche Vorteile bringt ein Batteriespeicher, mit dem sich noch mehr Solarstrom für den Eigenbedarf nutzen lässt.
 

Anmeldung beim Netzbetreiber nicht vergessen

Wer eine PV-Anlage installieren möchte, muss den Netzanschluss vorher beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) anmelden. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, lässt sich auf VNBdigital.de herausfinden. Dort kann die Anmeldung auch direkt online erfolgen.
 

Anlage darf auch auf das Grundstück

Ist ein Gebäude nicht für eine PV-Anlage geeignet – etwa wegen Denkmalschutz oder fehlender Dachfläche – können Eigentümer:innen die Anlage unter bestimmten Bedingungen auch auf dem Grundstück errichten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Leistung 20 Kilowatt nicht übersteigt und die Anlage nicht mehr Grundfläche einnimmt als das Gebäude selbst.

Weitere Fragen zum Thema Photovoltaik beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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