Ablenkung am Steuer birgt ein weitaus höheres Unfallrisiko als gemeinhin angenommen, darüber waren sich die Verkehrsexpertinnen und -experten beim 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar einig. Längst geht es dabei nicht mehr nur um das Telefonieren während der Fahrt: Noch stärker abgelenkt sind Autofahrer beim Bedienen des Smartphones, aber auch das Einstellen von Navigationszielen und andere Funktionen des Fahrzeug-Infotainmentsystems können die Aufmerksamkeit ganz auf sich ziehen. Ein Arbeitskreis des VGT, in dem auch zwei Verkehrspsychologinnen des TÜV Thüringen mitwirkten, fordert deshalb mehr Kontrollen, höhere Strafen und Nachbesserungen im Gesetz, um die Nachweisbarkeit von Handyverstößen zu erleichtern.
Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar werden alljährlich die wichtigsten Themen rund um Sicherheit im Straßenverkehr diskutiert. Der Arbeitskreis III „Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.“ befasste sich mit den Gefahren, die von der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ausgehen. Die Expertinnen und Experten sehen Ablenkung am Steuer als ein völlig unterschätztes Unfallrisiko, das in den amtlichen Unfallstatistiken u. a. auch aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit keine größere Rolle spielt. Der Arbeitskreis empfiehlt deshalb, Forschung zur Aufhellung des Dunkelfeldes zu initiieren – und das sowohl für den privaten und gewerblichen Kraftfahrzeugverkehr als auch für Radfahrer und Fußgänger. Die Empfehlungen und Forderungen der Experten sollen der Politik wichtige Hinweise für die Gesetz- und Verordnungsgebung liefern.
Als fachliche Leiterin des Instituts für Verkehrssicherheit war Verkehrspsychologin Marie-Christin Perlich vom TÜV Thüringen im VGT-Arbeitskreis aktiv. „Ablenkung durch Smartphone & Co. stellt eine ernsthafte, aber von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätzte Gefahr dar. Eine Sekunde Ablenkung, z. B. durch den kurzen Blick aufs Handy, entspricht schon bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h einer blind zurückgelegten Strecke von circa zwei Wagenlängen. Bei 130 km/h fährt man dann schon 36 m im Blindflug. Das Unfallrisiko steigt enorm, da im Ernstfall jeder Meter entscheidend sein kann. Auch die fest verbauten Infotainment-Systeme sind hierbei als mögliche Ablenkungsursache kritisch zu betrachten. Kommt es zum Unfall, lässt sich Ablenkung als Ursache oft nicht gut nachweisen. Deshalb brauchen wir mehr Kontrollen und eine präzisere Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der ‚kurzen Blickzuwendung‘, wie er in § 23 der StVO formuliert ist“, fordert die Expertin.
Um Ablenkung als Unfallursache zu reduzieren, empfiehlt der Arbeitskreis folgende Maßnahmen:
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