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Achtung: Kostenfalle bei Rentenauskunft | Verbraucherzentral Thüringen

Verbraucherzentral Thüringen (Foto: Ronny Franke)

Achtung: Kostenfalle bei Rentenauskunft

Ratgeber Pressemitteilungen
28.03.2026, 09:29 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
„Deutsche Rentnerauskunft“ verlangt Geld für einen eigentlich kostenlosen Service der Deutschen Rentenversicherung

Eine Verbraucherin aus Nordhausen soll Geld nach London überweisen – für eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Dass die „Deutsche Rentnerauskunft“ ihre Daten lediglich an die eigentliche Stelle weiterleitet, war der Frau nicht bewusst. Denn die Internetseite sieht dem Original zum Verwechseln ähnlich.

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Auf Antrag, der online gestellt werden kann, versendet die Deutsche Rentenversicherung dieses Dokument auch jederzeit – kostenfrei. Zum Verwechseln ähnlich sieht der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung die „Deutsche Rentnerauskunft“. Kleiner Unterschied: Hier soll die Beantragung der Rentenauskunft 29,90 Euro kosten.

Das Logo der „Deutschen Rentnerauskunft“ gleicht dem Original in Farbe und Form bis auf wenige Details. Beim Blick ins Impressum wird klar: Der Anbieter nennt sich REGIS DATASEC LTD und hat seinen Sitz in London. Die persönlichen Angaben, die Verbraucher:innen auf rentnerauskunft.de machen, leitet er an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Auch andere Unterlagen wie eine Renteninformation, ein Versicherungsverlauf oder eine Lückenauskunft sollen über diesen Umweg beantragt werden können. In der Randspalte der Seite findet sich die Information zur fällig werdenden „Servicegebühr“.

Nicht vorhanden: „kostenpflichtig bestellen“-Button

Mit Rechnungen der „Deutschen Rentnerauskunft“ wandten sich jetzt Ratsuchende an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Nordhausen und Gera. Gut zu wissen: Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen wurde gar kein Vertrag geschlossen. Denn der Button am Ende des Online-Formulars erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Er trägt die Aufschrift „Anfordern“ (Stand 24. März 2026). Gesetzeskonform wäre eine eindeutige Formulierung wie „kostenpflichtig bestellen“.

„Es besteht keine Pflicht, zu bezahlen. Dennoch sollte der Forderung widersprochen werden“, rät Dirk Weinsheimer, Jurist bei der Verbraucherzentrale.

Verbraucher:innen sollten den kostenlosen Online-Service der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Betroffene, die die Seite rentnerauskunft.de genutzt und jetzt Ärger haben, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter 0361 555 14 0 oder vzth.de/termin-buchen.

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