Millionen Facebook-Nutzer:innen könnten von Datenschutzverstößen betroffen sein: Allein bei dem 2021 bekannt gewordenen Datenleck wurden von rund 530 Millionen Verbraucher:innen weltweit persönliche Informationen wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen veröffentlicht. Diese Daten können auf verschiedenste Weise missbraucht werden, etwa für belästigende Anrufe und SMS, für Phishing oder sogar Identitätsdiebstahl. Gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta laufen deshalb zwei Sammelklagen, die Betroffenen helfen können, ihre Rechte durchzusetzen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt aktuell eine Musterfeststellungsklage gegen Meta. Ziel ist es, gerichtlich klären zu lassen, ob das Unternehmen für den 2021 bekannt gewordenen Datenabfluss bei Facebook verantwortlich ist und betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zusteht. Für Verbraucher:innen hat die Teilnahme mehrere Vorteile: Sie können sich ohne eigenes Kostenrisiko in das Klageregister eintragen und profitieren von der rechtlichen Klärung zentraler Fragen.
Mit einem für Verbraucher:innen günstigen Urteil können diese anschließend ihre individuellen Ansprüche durchsetzen. Alternativ kann es auch zu einem Vergleich zwischen dem vzbv und Meta kommen.
So beteiligen sich Betroffene an der Musterfeststellungsklage des vzbv:
Über die Meta-Business-Tools sammelt der Konzern von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen extrem viele Daten. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) hält es für rechtswidrig, dass Meta diese gewaltige Menge an Daten auch für eigene Zwecke speichert und verarbeitet. Er fordert Schadenersatz: Jugendliche sollen bis zu 10.000 Euro erhalten, Erwachsene 5000 Euro. Von der Klage können auch deutsche Verbraucher:innen profitieren, die Facebook, Instagram oder beides nutzen.
So beteiligen Sie sich an der Abhilfeklage des VSV:
Die Chancen für einen Erfolg der Klagen stehen sehr gut: In vielen Einzelklagen wurden die Forderungen gegenüber Meta bereits gerichtlich bestätigt. Im Frühjahr 2026 sprachen bereits die Urteile der Oberlandesgerichte Dresden, Naumburg, München und Jena den Privatklägern Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe zu.
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