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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Zurück in die Vergangenheit? | Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung

Verbraucherzentrale Thüringen - Energieberatung (Foto: Ronny Franke)

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Zurück in die Vergangenheit?

Ratgeber Pressemitteilungen
27.03.2026, 10:58 Uhr
Von: Verbraucherzentrale Thüringen e. V.
Verbraucherrelevante Risiken im Überblick

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Dieses soll ab 1. Juli 2026 in Kraft treten und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Die Wahlfreiheit im Heizungskeller erscheint auf den ersten Blick als entlastende Vereinfachung. Bei genauerer Betrachtung bedeutet sie jedoch weitere Risiken für Verbraucher:innen, die Kostensteigerungen und Unsicherheiten deutlich zu spüren bekämen.

Fossile Heizungen wieder im Spiel – eine langfristige Kostenfalle

Einzelheiten zum neuen Gesetz sind noch nicht bekannt, aber klar ist: Das GMG soll weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen erlauben. Doch ab 2028 müssten Brennstoffhändler schrittweise teurere, klimaneutrale Brennstoffe beimischen. Ab 2029 müssten die Eigentümer:innen einen Bioanteil von zehn Prozent sicherstellen. Der weitere Anstieg bis 2040 wird in drei Schritten im Gesetz festgelegt.

Langfristig entstehe so eine Kostenfalle, warnt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Fossile Heizungen bleiben zwar auf dem Papier erlaubt, werden aber über steigende Biobrennstoff-Pflichten, CO2-Bepreisung und Krisenanfälligkeit kontinuierlich teurer“, so Ballod.

Die Folge: Haushalte werden wahrscheinlich zunehmend auf Öl- und Gasheizungen verzichten. Doch die Gasnetzkosten bleiben gleich hoch – und müssen zukünftig auf immer weniger Hausanschlüsse verteilt werden.

Wahlfreiheit führt zu mehr Unsicherheit

Die Abschaffung der 65‑Prozent-Regel führt zu mehr Wahlfreiheit. Tatsächlich ist der Einbau einer fossilen Heizung aber ein Risiko. Denn die Umsetzung kommunaler Klimaschutzpläne kann zu einem Verbot fossiler Heizungen führen. „Es gibt Kommunen, die den Gasnetzrückbau bereits angekündigt haben sowie Kommunen, die in den Jahren 2035 bis 2040 klimaneutral sein möchten. Dann wäre die heute eingebaute Gasheizung nur 15 Jahre in Betrieb gewesen“, erklärt die Expertin.

Die aktuelle weltpolitische Lage zeigt die unkalkulierbaren Preissprünge bei fossilen Brennstoffen. Die Machbarkeit eines Hochlaufs auf mehr als zehn Prozent Biogas ist umstritten und die Kilowattstunde Biogas ist heute schon deutlich teurer als Erdgas.

Statt verpflichtende Sanierungen steigender Druck durch Marktmechanismen

Der Gebäudesektor gilt schon heute als Sorgenkind: Die Klimaziele gelten und sollte der Gebäudesektor sie verfehlen, kündigt die Bundesregierung bereits Nachsteuerungen ab 2030 an. Das bedeutet für Verbraucher:innen möglicherweise strengere Maßnahmen und weniger Zeit, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Gerade vor diesem Hintergrund wäre bei der aktuell niedrigen Sanierungsrate ein kontinuierliches Vorgehen wünschenswert.

Wegen des Fachkräftemangels und finanzieller Engpässe ist es unrealistisch, die Sanierungsrate kurzfristig erheblich zu steigern. „Für mehr Planungssicherheit wäre es wünschenswert, die Förderbedingungen für laufende Förderprogramme beizubehalten. Zudem wären Förderprogramme für Gebäude in einem sehr schlechten energetischen Zustand nötig, um mit wenig Fördergeld maximale Einsparungen zu erzielen“, so Verbraucherschützerin Ballod.

Kommunale Wärmeplanung: Weniger Orientierung für Verbraucher

Eine preiswerte Fernwärmeversorgung ist abhängig von der Anzahl der angeschlossenen Haushalte. Kommen plötzlich wieder fossile Heizungen ins Spiel, müssen sich die Kommunen erneut damit beschäftigen. Bisher gilt im GEG, dass in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab dem 01.07.2026 der Einbau von rein fossilen Heizungen verboten wird. Diese Regelung stellte einen planbaren Weg zur fossilfreien Versorgung bis 2045 dar. Dieser Weg wurde mit dem Eckpunkteplan verlassen.

Das Fazit von Ramona Ballod: „Das GMG entlastet vor allem die Politik, während es für Verbraucher:innen mehr Eigenverantwortung, mehr Kostenrisiken und fehlende Orientierung bedeutet. Hauseigentümer:innen sollten weiterhin auf erneuerbare, zukunftssichere Heiztechniken setzen.“ 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

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