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Altenburger Kanalstraße bleibt Zweirichtungsverkehr: neue Regeln ab 10. Juli | Symbolbild Straßensperrungen / Verkehrsgeschehen im Altenburger Land

Symbolbild Straßensperrungen / Verkehrsgeschehen im Altenburger Land (Foto: Bild wurde mit KI generiert und dient lediglich zur Veranschaulichung.)

Altenburger Kanalstraße bleibt Zweirichtungsverkehr: neue Regeln ab 10. Juli

Verkehrsgeschehen / Straßensperrungen
10.07.2026, 12:29 Uhr
Von: Stadtverwaltung Altenburg
Nach dem Bauabschluss in der Gabelentzstraße (10. Juli) werden Umleitungen teilweise deaktiviert, die Zufahrt zur Innenstadt aus Richtung Leipziger Straße ist bis zum Start am Pauritzer Platz wieder direkt möglich. In der Kanalstraße bleibt der Zweirichtungsverkehr jedoch vorerst bestehen

Die Straßenverkehrsbehörde informiert: Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Gabelentzstraße (10. Juli) werden zunächst Teile der Umleitungs- und Verkehrsführungen wieder aufgehoben. Die Zufahrt zur Innenstadt aus Richtung Leipziger Straße wird damit — mindestens bis zum Beginn der Baumaßnahme am Pauritzer Platz voraussichtlich am 10. August — wieder direkt möglich sein.

Unverändert bleibt jedoch der in der Kanalstraße als Umleitung praktizierte Zweirichtungsverkehr im Rahmen weiterer Maßnahmen aus dem städtischen Verkehrskonzept. Konkret kann der aus Richtung Bahnhof kommende Verkehr weiterhin am Knoten Wettinerstraße/Kanalstraße nach rechts in die Kanalstraße in Richtung Zentrum/Franz-Mehring-Straße abbiegen. Der weitere Verlauf der Kanalstraße wird bis zum Kreisverkehr Dr.-W.-Külz-Straße (am Verbrauchermarkt Edeka) zur durchgehenden Hauptstraße.

Für den Verkehr aus Richtung Leipziger Straße gilt dagegen: Das Abbiegen nach links in die Kanalstraße ist nicht mehr möglich. Stattdessen können Fahrzeuge bereits an der Kreuzung Leipziger Straße/Wettinerstraße (am Lindenau-Museum) direkt geradeaus in die Gabelentzstraße Richtung Zentrum fahren.

Außerdem bleibt die zur Baumaßnahme gedrehte Einbahnstraße in der Fabrikstraße zwischen Kanalstraße und Terrassenstraße bestehen. Durch die Änderungen in der Kanalstraße ist das Parken im Abschnitt zwischen J.-S.-Bach-Straße und Wettinerstraße weiterhin nicht möglich. Für Anlieger wird im Abschnitt zwischen J.-S.-Bach-Straße und Wenzelstraße auf der südlichen Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet, damit Be- und Entladen möglich bleibt.

Die beschriebenen Änderungen gelten zunächst voraussichtlich bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme am Pauritzer Platz (bis zum Frühjahr 2027). In dieser Zeit werden die Verkehrsströme beobachtet und anschließend ausgewertet.

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