Damit soll ein wirksamer Beitrag gegen die Raserei geleistet werden. Die Verwaltung nutzt dabei mobile Messtechnik eines privaten Anbieters, die sie mietet, ist aber von der Tempomessung vor Ort bis zur Bearbeitung der Anzeige Herr des Verfahrens. Die Einsatzzeiten und -orte werden nicht angekündigt, die Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit liegen in besonders schutzwürdigen Bereichen, etwa vor Schulen und Kitas sowie in Tempo-30-Zonen.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Stadt resultiert aus einer Initiative von Oberbürgermeister André Neumann. Das Stadtoberhaupt weiß aus eigener Erfahrung um das Problem der Raserei und hofft, dass der Einsatz eines mobilen Blitzers disziplinierende Wirkung entfaltet. Ausschlaggebend für die Entscheidung, Messfahrzeug und -technik zu mieten, anstatt anzuschaffen, war für die Stadt der Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beginnt wie eingangs erwähnt am 1. März und gilt zunächst für drei Jahre. In der Regel soll an fünf Tagen im Monat geblitzt werden, an einem Blitzer-Tag kann die Geschwindigkeit an mehreren Stellen des Stadtgebiets beziehungsweise der Ortsteile überwacht werden. In dem Fahrzeug sitzen immer sowohl ein Mitarbeiter des Auftragnehmers als auch ein fachlich geschulter Mitarbeiter der Stadt. Die Bearbeitung der angezeigten Fälle übernimmt die Zentrale Bußgeldstelle der Stadtverwaltung.
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