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Steuerfrei: Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie

Am 7. Oktober 2022, eine Woche nach der Abstimmung im Bundestag, stimmte auch der Bundesrat der befristeten Auszahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Prämie zum Inflationsausgleich zu. 
 

Demnach können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
 

Prämie gedeckelt bei 3.000 Euro

Bis zu 3.000 Euro dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von ihrem Arbeitgeber bekommen – und zwar bis zum 31. Dezember 2024.

Das heißt: Wer im Jahr 2022 bereits 3.000 Euro als Prämie erhält, kann 2023 oder 2024 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
 

Gestaffelte Prämien-Zahlungen bis 3.000 Euro möglich

Hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Jahr 2022 beispielsweise eine Prämie von 1.000 Euro gewährt, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch bis 31. Dezember 2024 weitere Prämienzahlungen in Höhe von insgesamt 2.000 Euro erhalten. Wer dagegen im Jahr 2022 keine Prämienzahlung erhalten hat, darf bis 31. Dezember 2024 noch die vollen 3.000 Euro ausschöpfen.
 

Zwei Dienstverhältnisse, zwei volle Prämienzahlungen möglich

Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Unternehmen hat, darf die Prämienzahlung von bis zu 3.000 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.

Wichtig: Die Auszahlung der Prämie ist für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber freiwillig.

Ansprechpartner:
Tel.: 03447/4889164
Mail: Dagmar.Gericke@vlh.de
Web: www.vlh.de/bst/1178/ 

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.

 

Beratungsstellen in Altenburg

Beratungsstellenleiterin 
Marina Heise

Elie-Wiesel-Straße 53 
04600 Altenburg
 
Tel.: 03447 / 510 78 60
Mail: Marina.Heise@vlh.de
Web: www.vlh.de/bst/94552/