Die Agrarministerkonferenz der Länder (AMK) hat auf Antrag Thüringens beschlossen, die Unterstützung für finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum zu verbessern. Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John betonte nach der Sitzung in Baden-Baden, dass diese Städte und Gemeinden dauerhaft mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 90 Prozent aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden sollen. Der aktuelle Regelfördersatz liegt bei 65 Prozent.
„Mit dem erhöhten Fördersatz wollen wir die kommunalen Gestaltungsspielräume für Investitionen in die ländliche Entwicklung erweitern“, erklärte Boos-John. Viele Gemeinden können die erforderlichen Eigenanteile für Förderprojekte nicht mehr aufbringen, was dazu führt, dass die Mittel nicht in den strukturschwächeren Gebieten ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die Ministerin forderte die Bundesregierung auf, die entsprechende Änderung im GAK-Rahmenplan vorzunehmen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern.
Die geplante Änderung betrifft den Förderbereich „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) der GAK. Hierzu zählen Projekte zur Verbesserung der Grundversorgung mit Lebensmitteln, die Unterstützung kleiner Unternehmen und Existenzgründer, die Schaffung von Wohnraum sowie der Erhalt historischer Bausubstanz. Auch der Bau und die Sanierung von Dorfstraßen, Landwirtschafts- und Radwegen sowie der Ausbau von Freizeitangeboten werden gefördert. Aktuell gibt es eine befristete Ausnahmeregelung für eine maximal 90-prozentige Förderung, die jedoch Ende 2025 ausläuft. „Es ist wichtig, diese Regelung zu entfristen, damit die Kommunen Planungssicherheit erhalten“, so die Ministerin.
Seit der Einführung der Ausnahmeregelung im Jahr 2021 haben über 800 Thüringer Kommunen mehr als 110 Millionen Euro aus der GAK-ILE erhalten, darunter über 200 Vorhaben in finanzschwächeren Kommunen, die mit mehr als 20 Millionen Euro unterstützt wurden.
In Bezug auf die geplanten Änderungen bei den Direktzahlungen hat sich die AMK darauf verständigt, keine neuen Öko-Regeln einzuführen. Thüringen hat Vorschläge des Bundes, wie eine Weideprämie für Milchkühe, abgelehnt, da sie mit erhöhtem Verwaltungs- und Finanzierungsaufwand verbunden sind. Stattdessen wurde ein Prüfauftrag zur Anpassung der Öko-Regelung 4 (Ausweitung von Dauergrünland) für Milchviehbetriebe erteilt. „Die Kostendeckung für solche Maßnahmen darf nicht zulasten der Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gehen“, betonte die Ministerin.
Die geplante Novellierung des Düngegesetzes und die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bleiben umstritten. Beide Vorhaben stellen die Länder und landwirtschaftlichen Betriebe vor erhebliche finanzielle und bürokratische Hürden. Thüringen hält an der Abschaffung der Stoffstrombilanz im Düngegesetz fest und fordert ein schlankeres Monitoring von Nitratbelastungen. Bei der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sieht eine Mehrheit der Bundesländer den Zeitplan als unrealistisch an und fordert den Bund auf, sich auf EU-Ebene für eine Aufhebung einzusetzen.
Die AMK hat zudem die jüngsten Angriffe auf den Präsidenten des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, scharf verurteilt. „Diese Angriffe sind absolut inakzeptabel und widersprechen den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft“, sagte Boos-John. Es müsse möglich sein, dass sich Praktiker aus der Landwirtschaft in der Politik engagieren, ohne Einschüchterung und Gewalt fürchten zu müssen.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) ist die zentrale politische Fachkonferenz für die Agrar- und Forstwirtschaft sowie den ländlichen Raum. An der Konferenz nehmen die Agrarministerinnen und -minister der Länder teil. Vorsitzland in diesem Jahr ist Baden-Württemberg. Die AMK tagt regelmäßig zweimal jährlich. Nach der Frühjahrstagung vom 26. bis 28. März in Baden-Baden findet die Herbst-AMK vom 24. bis 26. September
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