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AOK PLUS erweitert Vorsorge: HPV-Immunisierung künftig ohne Altersgrenze | AOK die Gesundheitskasse, Altenburg

AOK die Gesundheitskasse, Altenburg (Foto: Ronny Franke)

AOK PLUS erweitert Vorsorge: HPV-Immunisierung künftig ohne Altersgrenze

Gesundheit Pressemitteilungen
03.10.2025, 09:35 Uhr
Von: AOK PLUS − Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Impfung kann für Erwachsene sinnvoll sein

Die AOK PLUS erweitert ihr Vorsorgeangebot: Seit dem 1. Oktober 2025 übernimmt die größte gesetzliche Krankenkasse in Sachsen und Thüringen die Kosten für die HPV-Schutzimpfung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Damit setzt die AOK PLUS ein klares Signal für Prävention und Kundennähe.

Humane Papillomviren (HPV) können verschiedene Krebsarten und andere Erkrankungen auslösen. Die Schutzimpfung gilt als wirksamste Vorsorgemaßnahme und wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 14 Jahren ist die Impfung eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Nachholimpfung ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

Hoher Maßstab bei der Vorsorge
Die AOK PLUS geht bewusst deutlich über die üblichen Grenzen und ermöglicht jetzt allen Versicherten ab 18 Jahren, unabhängig vom Alter, eine Kostenübernahme der Impfung im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. „Mit der Kostenübernahme entsteht ein besonders zugänglicher und moderner Vorsorgeansatz, der über die Standards im Markt hinausgeht“, so Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS.

Warum eine Impfung ohne Altersgrenze sinnvoll ist
Ein optimaler Schutz entsteht, wenn die Impfung vor dem ersten sexuellen Kontakt erfolgt. Aber auch im Erwachsenenalter kann eine HPV-Impfung medizinisch sinnvoll und wirksam sein – etwa nach bestimmten Vorbefunden. Stellt der Arzt nach einer Untersuchung die medizinische Notwendigkeit einer Impfung fest, so können AOK PLUS Versicherte nun ohne zusätzliche Kosten hiervon profitieren. „Mit der Entscheidung für eine HPV-Impfung ohne Altersgrenze stärken wir die Prävention und gehen auf die individuellen Gesundheitsbedürfnisse unserer Versicherten ein“, betont Striebel. „Wir nehmen die Anliegen der Menschen in unserer Region sehr ernst und setzen sie gezielt in attraktive Leistungen um.“

So funktioniert die Leistung in Sachsen und Thüringen
Sachsen: Ab 1. Oktober 2025 kann die Impfung direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Arztpraxis abgerechnet werden – genauso wie die Regelleistung. 

Thüringen: Hier erfolgt die Leistung über Kostenerstattung. Der Impfstoff kann auf einem Kassenrezept (Muster 16) für den individuellen Versicherten verordnet, die ärztliche Leistung privat in Rechnung gestellt werden. Versicherte reichen nach der Impfung ihre Rechnungen bei der AOK PLUS zur Erstattung ein.

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